Geplantes Praktikum erwähnenswert?
Hey,
ich schreibe momentan eine Bewerbung an einen Betrieb in dem ich echt gerne meine Ausbildung absolvieren wollen würde.
Ich bin mir bewusst auf was ich mich einlasse und bin entschlossen den von mir ausgewählten, handwerklichen Beruf nachzugehen und zu erlernen. (Habe Erfahrung im Thema und das bisherige Handwerken zu Hause hat mir Spaß bereitet)
Die Problematik ist jedoch, dass mein Praktikum in dem angestrebten Beruf erst nächsten Monat in einem anderen Betrieb stattfindet, und ich mir nicht sicher bin ob so ein geplantes Praktikum überhaupt im Lebenslauf oder Anschreiben erwähnenswert ist. (Wollte das Praktikum eigentlich als Beweis dafür machen, dass ich weiß ob der Beruf zu mir passt und somit im Auswahlverfahren punkten.)
Die Frist der Stellenanzeige ist mir und anderen leider nicht bekannt. Was meint ihr? Ist das Praktikum erwähnenswert oder soll ich es gar nicht erwähnen und mein Glück so versuchen?
MfG
3 Antworten
Du brauchst das Praktikum nicht erwähnen. Schreib lieber rein, dass du zu Hause handwerkliche Arbeiten erledigt hast, vielleicht hast du schon mal ein Vogelhäuschen gebaut oder sowas, dann erwähne das.
Aber mach das Praktikum unbedingt. In einem Vorstellungsgespräch, was vielleicht noch in ferner Zukunft hast, kannst du dann erwähnen dass du ein Praktikum machst. Vielleicht kannst du auch in dem Betrieb ein Praktikum machen, wo du dich jetzt bewirbst.
Frag doch einfach telefonisch dort nach, bis wann du dich beworben haben musst. Dann wirst du sehen, ob du mit deiner Bewerbung noch bis nach dem Praktikum warten kannst.
Wenn du dich jetzt schon bewerben musst, würde ich in erster Linie auf deine bisherigen privaten handwerklichen Erfahrungen verweisen.
Aber du kannst auch ruhig schreiben, dass du dich darauf freust, diese im nächsten Monat während deines Praktikums anzuwenden und zu vertiefen. Auch das zeigt ein konsequentes Hinarbeiten auf deinen Wunschberuf.
Wünsche dir viel Erfolg!
Ich würde es nicht erwähnen. Nachher klappt das aus irgendwelchen Gründen nicht - und dann musst du eine Erklärung haben, die sich nicht wie eine Entschuldigung anhört...