Genehmigungen bei Fensterverkauf?

3 Antworten

Mußt Du mit dem Ordnungsamt klären.

Die Anforderungen an den Verkauf von verzehrfähigen Lebensmitteln und Getränken sind streng.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Du brauchst zum einen den Gewerbeschein.

Zum anderen ist für die Immobilie (bzw. die Fläche) ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen. Falls die Nutzung nicht bereits bauaufsichtlich abgesegnet ist. Das kann nur der Eigentümer der Immobilie machen.

Das Finanzamt meldet sich bei Dir und wird eine Steuernummer zuteilen, die künftig auf allen Rechnungen und Kassenbons angegeben werden muss.

Die örtliche IHK (Industrie- und Handelskammer) wird über das neue Gewerbe informiert und setzt sich dann wegen einer Mitgliedschaft mit Dir in Verbindung.

Das ganze ist ja kioskähnlich.

Der Verkauf von Kaffee ist, "glaube ich", soweit noch unbedenklich. Aber andere offene Produkte zum Verzehr (belegte Brötchen oder ähnliches), dann benötigst Du einen Nachweis über die Hygienebelehrung des örtlichen Gesundheitsamts sowie eine Gaststättenerlaubnis.

Aber das willst Du ja nicht.

Ohne entsprechende Genehmigungen darfst Du in Deutschland gar nichts gewerblich verkaufen!

Woher ich das weiß:Recherche