Geld vor Bafög Antrag verschenken?
Ich bin ein gutes Stück über dem Betrag, den ich maximal für den Bafög-Bezug haben darf. Ganz klassisch würde ich jetzt einen großen Betrag an ein Familienmitglied schicken. Kann mir jemand sagen, ob das Amt meine Kontobewegungen auch rückwirkend sehen möchte? Und wenn ja in welchen Fällen? Ich habe schon viel recherchiert und verschiedene Sachen gelesen.
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Das Amt ist, sofern ein berechtigter Verdacht vorliegt, dass Du nicht alles korrekt übermittelt hast, auch berechtigt, ältere Kontoauszüge einzufordern. Ebenso hat das Amt das Recht, Kontodaten zu kontrollieren, wenn ein Betrugsverdacht vorliegt.
https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-kontoauszug
Und der Betrug (nicht zuletzt am Steuerzahler) wäre dann auch kein Kavaliersdelikt.
Neben der Rückforderung der Leistungen, die Du vom BAföG Amt unrechtmäßig bezogen hast, kann auch noch eine Strafe in Höhe von bis zu 2.500 € auf Dich zukommen. Für die genaue Bestimmung der Höhe sind zwei Kriterien entscheidend: die Schwere der Verfehlung und das Verhalten des Täters, also ein objektives und ein subjektives Element. Daher werden auch Umstände herangezogen, wie etwa die Schadenshöhe, die Dauer des Leistungsmissbrauchs und die Vorstellungen des Täters bei Begehung der Tat.
Du hast erhebliches Vermögen und hast trotzdem einen BAföG-Antrag gestellt? Dann wird davon ausgegangen, dass Du deutlich vorsätzlich gehandelt hast. Die Strafe fällt dann höher aus als wenn Du aufgrund von Unkenntnis Zuwendungen nicht erwähnst, wie z.B. Deine Waisenrente. Trotzdem gilt dies als Ordnungswidrigkeit, denn “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”. Diese wird jedoch als grob fahrlässig betrachtet und nicht als vorsätzlich.
Da kann ich nur spekulieren. Aber wenn du einen Freibetrag von 15000 EUR hast und beim Antrag auf z.B. 13500 EUR kommst, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass man da nochmal genauer hinschauen möchte.
Ich kenne die Kriterien des Amtes für BAföG nicht, so dass ich das wirklich beurteilen könnte. Aber du musst es auch mal so sehen: wenn du erstmal kein BAföG beantragen musst bis zum Freibetrag, dann musst du diese nicht genommene Summe ja später auch nicht entsprechend zurück zahlen (also deinen Teil den du zurück zahlen musst).
Und alleine die Tatsache, dass es auffliegen könnte, sogar rechtliche Folgen haben könnte, sollten dich doch eigentlich schon davon abhalten, oder?
Kann mir jemand sagen, ob das Amt meine Kontobewegungen auch rückwirkend sehen möchte?
Ja, möchten sie.
Immer.
Wegen solchen Leuten wie dir.
Dass das Sozialbetrug ist, ist dir schon klar?
Ja, das machen die. Hab die Leistungen gestrichen bekommen wegen 600€ die ich bekomme hatte, durch den Verkauf von Kleidung
War das während dem Zeitraum in dem du Bafög bekommen hast? Und hast du die 600€ auf dein Konto überwiesen bekommen?
Ja das war im Leistungsbezug. Und ja habe das von Paypal auf mein Konto abgebucht.
Okay verstehe. Mir geht es aber eher darum, ob das Amt sehen will, welche Überweisungen ich 3 Monate vor Antragsstellung gemacht habe
Neee das nicht denke ich. Ich mein was davor war is doch wayne oder?
Vielen Dank schonmal! Kannst du mir zufällig auch sagen, was möglicherweise zu einem Verdacht führen kann?