Geld gestohlen?

7 Antworten

Wenn das Konto auf ihren Namen lief, konnte sie es jederzeit abheben.

Spätestens als sie starb ist es dann in die allgemeine Erbmasse geflossen, da nicht als dein Erbanteil gekennzeichnet, ist also längst aufgelöst worden und weg. Je nachdem wann sie starb ist das auch schon verjährt, denn von ihrem Tod wusstest du bzw. deine Eltern als Vertreter ja.

Da hätten sich deine Eltern früher drum kümmern müssen oder das ganze sicher dokumentieren, damit es Beweise und Dokumente dazu gibt mit denen du eine Chance hättest es einzufordern. Denn da du es erst mit 18 bekommen solltest, wurde es dir bisher nicht geschenkt. Bzw. ggf. der Betrag zum Stichtag deines 18. Geburtstags auf dem Konto, der aber 0€ war.

Mittlerweile ist es üblich das Konto direkt auf den Namen des Kindes zu eröffnen, damit genau sowas nicht passieren kann.

Naja, das Konto lief auf sie und er hatte eine Vollmacht für all ihre Konten. Also konnte er auch das Geld von diesem Konto abheben.
Das Geld war ja rechtmäßig ihres und wurde, so er ihr Erbe ist, rechtmäßig seines. Daran kannst du nichts rütteln.

Ein Diebstahl liegt hier in meinen Augen nicht vor. Deine Uroma hat dir lediglich versprochen das Geld für dich auf dem Konto zu hinterlegen und dir dann irgendwann mal zu verschenken, das Konto selbst lief jedoch auf sie, nicht wie z.B. bei einem Sparbuch auf dich und sie hat Geld eingezahlt. Somit ist es IHR Geld (bzw. ihre Forderung gegenüber der Bank, aber bleiben wir beim Geld) und ein Diebstahl scheidet somit aus.

Tut mir leid, doch ich glaube kaum dass du eine möglichkeit hast an das Geld zu kommen. Selbst wenn wir die Nachweiskomponente in der ganzen Sache außen vor ließen, wäre ein Schenkungsversprechen seitens deiner UrGroßmutter dir gegenüber auch nicht wirksam. Es wäre formnichtig, da ein Schenkungsversprechen der notariellen Beurkundung bedarf; diese lag hier (VERMUTLICH) nicht vor. Selbst wenn deine UrOma auf ein Stück Papier geschrieben hätte 'ich verspreche meinem Enkel die 1500 € auf dem Konto XY zu schenken, wenn er 18 Jahre alt ist', wäre dies als Schenkungsversprechen formnichtig und somit unwirksam. Sollte sie es unterschrieben haben, dann könnte man noch über ein Testament bzw. Vermächtnis nachdenken, doch es gab hier ja wirklich nichts, wie du erklärt hast).

Was kannst du also machen... im Endeffekt wohl leider gar nichts. Das ist eine ziemlich dumme Sache, doch das Geld musst du wohl verloren geben. Eine Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten ist nebenbei auch nicht angemessen, denn ein solcher liegt m.M.n. nicht vor und wenn du ihn des Diebstahls bezichtigst, dann kann er dir ebenfalls eine entsprechende Anzeige reinhauen... die dann aber ggf. durchaus begründet wäre.

Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet an jeden Vorleger des Sparbuchs eine Auszahlung zu leisten.

Also egal wer mit dem Sparbuch kommt, die Bank darf demjenigen das Guthaben auszahlen

So etwas zu behaupten, kann sehr schlecht für dich ausgehen, wenn du es nicht BEWEISEN kannst.

Wenn er eine Vollmacht über das Konto gehabt hat, wonach es ja anscheinend aussieht, kannst du da leider gar nichts machen.

Ein "Versprechen" zählt vor Gericht nichts.