gekündigte Wohnung beim Vermieterwechsel erneut kündigen?
Hallo,
Ich habe bei meiner Wohnung eine 3 monatige Kündigungsfrist.
Meine Wohnung habe ich im November gekündigt und habe vom meinem Vermieter die Bestätigung erhalten, dass der Mietvertrag am 31.01 endet.
Nun gab es zum Jahreswechsel auch einen Vermieterwechsel.
Der neue Vermieter hat mir erneut eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen. Dort steht allerdings, dass das Mietverhältnis erst am 28.02. endet.
Ich habe mich bereits mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt, aber bisher noch keine Antwort erhalten.
Darf der neue Vermieter das überhaupt? Einen Monat "draufpacken"?
8 Antworten
Wenn deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. November beim damaligen Vermieter zugegangen ist (was im Streitfall zu beweisen waere), wirkt sie ohnehin zum 31. Januar. Dann braucht man gar nicht weiter zu diskutieren.
Ist sie aber erst nach dem 4. November dort zugegangen, kommt es darauf an, was der Vermieter dir da bestaetigt hat. Ob die Bestaetigung durch den Vermieter als Aufhebungsvertrag zum 31. Januar zu verstehen ist oder nicht, haengt davon ab, was er dir genau geschrieben hat. War es ein Aufhebungsvertrag zum 31. Januar, endet das Mietverhaeltnis auch am 31. Januar. War es jedoch keiner, endet es erst am 28. Februar. Besser beurteilen wird man das erst koennen, wenn man die gesamte Kommunikation im genauen Wortlaut vorliegen hat.
EDIT: Ich sehe gerade, dass du zwischenzeitlich in deinen Kommentaren geschrieben hast, dass du die Kuendigung bereits im Oktober abgeschickt hattest und dir auch eine Eingangsbestaetigung des Vermieters vorliegt. Lautet diese auf einen Tag vor dem 5. November, kannst du meinen 2. Absatz vergessen und es gilt das, was ich im ersten Absatz geschrieben habe.
Dreimonatige Frist, Dezember, Januar, Februar. Du hättest im Oktober kündigen müssen. der neue Vermieter hat Recht.
Die Kündigung habe ich Ende Oktober rausgechickt, sodass diese am 01.11. beim Vermieter vorlag
Das kannst Du im Zweifel auch nachweisen?
Nein, darf er nicht. Deine Kündigung ist gültig
Und der neue ET steht wirklich schon im Grundbuch?
Bei uns arbeiten die im Gericht nicht, somit wird er per 31.12. nicht eingetragen worden sein.
Nein, das darf der neue Vermieter nicht. Dieser tritt mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.
Die Kündigung zum 31.01. bleibt bestehen. Hebe Dir das Bestätigungsschreiben von Deinem alten Vermìeter gut auf!!!
Die Kündigung habe ich Ende Oktober rausgechickt, sodass diese am 01.11. beim Vermieter vorlag
Wie gesagt, in der Kündigungsbestätigung steht 31.01.