Geht das?(Bundeswehr)?

1 Antwort

Ob das rechtlich zulässig ist, eine Zusage abzuändern, müsstest du im Zweifel gerichtlich klären lassen. Vielleicht lagen bei der Zusage noch nicht alle Unterlagen vor, beispielsweise das Führungszeugnis, welches Einträge aufwies.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufssoldat a.D., Luftfahrfzeugführer und Scharfschütze

Mitko555 
Beitragsersteller
 11.09.2023, 17:42

Tatsächlich lagen alle Dokumente vor, und es wurde so erklärt, dass man nicht den Tauglichkeitsgrad berücksichtigt habe, bei meiner Zulassung als Unteroffizier und das erst 23 Tage vor Dienstantritt aufgefallen ist.