Gehören diese Zahlungen zum Pflichtteil?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um den Pflichtteil muss Sohn sich erst Gedanken machen wenn Vater gestorben ist und die Lebensgefährtin per Testament zur Alleinerbin eingesetzt hätte. Aus erbrechtlicher, steuerlicher Sicht ist diese Eigentumsgemeinschaft an einem Haus relativ teuer. - wenn tatsächlich die LG erben soll.

Unter den bereits bestehenden Randbedingungen ist allerdings zu erwarten, dass eine Erbengemeinschaft Sohn - Lebensgefährtin auf Dauer auch nicht gut geht - meinem Nachbarn würde ich empfehlen sich hierüber rechtzeitig Gedanken zu machen und sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen.

Der bisher verschenkte Betrag hat nicht unbedingt eine Höhe die man auf ein Pflichtteil anrechnen würde - natürlich könnte der Vater dies in einem Testament so verfügen. Ich kann jede Schenkung sowohl auf einen Erbteil wie auch auf einen Pflichtteil anrechnen, wenn ich dies im Testament so niederschreibe.

Dem Sohn wäre evt zu empfehlen sich hier die Schenkung quittieren zu lassen und das einvernehmlich auf eine Rückzahlung oder Anrechnung Erbe verzichtet wird.


Papagena1965 
Fragesteller
 13.02.2023, 14:22

Ich gebe die Info gerne so weiter!

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Das hat sie nicht zu entscheiden. Ist sie denn als Alleinerbe im Testament eingetragen oder warum soll es nur einen "Pflichtteil" geben?


Papagena1965 
Fragesteller
 13.02.2023, 13:14

Ja, so sagt sie es. Sie sind auch nicht verheiratet.

Kann der Vater das so im Testament verfügen, dass der Betrag als Schenkung abzuziehen ist?

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Papagena1965 
Fragesteller
 13.02.2023, 13:40
@Zakalwe

So weit ich weiß, macht die Lebensgefährtin ihm Druck.

Er hat das Geld gerne gegeben.

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Schenkungen werden bis 10 Jahre vor dem Tod berücksichtigt und das kann natürlich das Pflichtteil schmälern

Das kann nur sein Vater entscheiden, nicht diese Frau. Der Sohn ist erbberechtigt auf alles, was sein Vater besitzt, nicht diese Frau. Wenn evtl. im Testament etwas anderes steht.