Gehalt auf zwei verschiedene Konten?
Hi,
Kann ein Gehalt auf zwei verschiedene Konten überwiesen werden?
Also von der Sache her nicht von der Logik.
Danke
8 Antworten
Klar, das wird ja auch gemacht. Ein Teil der Bezahlung Wandert z.B. zur Krankenkassen, und einer zum Arbeitnehmer. Manche Firmen bieten auch an Teile auf ein Betriebsrentenkonto zu schicken oder in Unternehmensanteilen auszuzahlen, und einige wenige International agierende Firmen bieten inzwischen sogar an einen Teil des Gehaltes in Kryptowährungen und einen anderen in einer staatlichen Währung zu bezahlen, natürlich auf unterschiedliche Konten.
Eine Buchung geht nur auf ein Konto!
Du kannst ja auch nicht gleichzeitig an zwei verschiedenen Stellen sein, oder etwa doch?
Normalerweiße nein ( außer du machst was mit deinen AG aus ) was schlauer wäre immer einen bestimmten betrag auf das andere konto mit Dauerauftrag rüber zu überweisen.
Könnte man machen.
Da wird sich aber kaum ein Arbeitgeber drauf einlassen.
Warum sollte das nicht gehen? Muss man mit dem Arbeitgeber klären!
Wir haben das schon gemacht. Natürlich geht das. Ein Gehalt ist ein fester Betrag und die Aufteilung wird festgelegt. Oder man regelt den einen Teil als "Vorschuss". Machen kann man viel, man muss nur wollen.
Natürlich wäre es vom AN besser die "Verteilung" selbst zu organisieren, würde ich jedenfalls so machen.
Das geht sehr wohl. Immerhin wird mein Gehalt gesplittet - das geht zwar in eine betriebliche Rentenversicherung aus dem Netto. Aber das zeigt dass das buchhalterisch selbsverständlich geht. Du hast ja auch nicht nur EIN Gehalt als festen Posten, du hast ein Aufwandskonto für Personalkosten und kannst Summen anweisen und aufteilen wie du lustig bist. Nur ist das die Buchhaltung selbstverständlich nicht, weils mehr Arbeit macht.
Oder was macht man wenn ein Teil bar ausbezahlt worden ist? Nach deiner Logik könnte man nur das kalkulierte Netto überweisen ohne etwas abzuziehen. Macht keinen Sinn
Ein Gehalt wird nicht bar ausgezahlt, auch nicht teilweise, sowas gibts nirgendwo.
Gehälter werden auch nicht einzeln überwiesen sondern innerhalb eines automatisierten Zahllaufs, zumindest ist das in allen größeren Firmen so. Es ist völlig ausgeschlossen, Teile davon auf ein zweites Konto zu überweisen.
Dass in Deinem Fall ein Teil des Gehalts in eine betriebliche Rentenversicherung fließt, ist ein Vorgang, der buchhalterisch so vorgesehen und im System entsprechend eingepflegt worden ist, genauso wie vernögenswirksame Leistungen; das ist aber etwas ganz anderes als irgendwelche Sonderwünsche zu berücksichtigen.
Auch ein Vorschuß geht nur auf das angebene Gehaltskonto; es ist nicht üblich ein Gehalt auf verschiedene Konten zu überweisen, das ist in den Zahlläufen großer Firmen nicht vorgesehen. Es liegt dann auch der Verdacht nahe, dass sich jemand bei den Banken zwei kostenlose Gehaltskonten einrichtet, obwohl es sich um ein und dasselbe Gehalt handelt; auch das Finanzamt würde bei einer Buchprüfung ggf. wissen wollen, was das soll.
Alles richtig, es geht aber trotzdem. Wie ich schon sagte, es geht vor allem ums Wollen.
Früher haben Geschäfte sehr häufig Waren nicht zurückgenommen, ich meine jetzt beschädigte, mangelhafte, etc. Ware, mit der Begründung, dies ginge buchhalterisch nicht. Tja! Natürlich geht das. Man muss, siehe oben, nur wollen!
Natürlich geht das nicht! Ein Gehalt ist ein fester Posten in der Buchhaltung, der nicht gesplittet und auch nur einem Konto zugewiesen werden kann
Wenn ein Arbeitnehmer sein Gehalt auf verschieden Konten verteilen will, dann muss er das schon selber machen