Gefunden oder geklaut?

1 Antwort

Zwei Dinge an der Geschichte finde ich komisch.

1. Die Überwachungsbilder dürfen nur mit richterlicher Genehmigung angesehen werden, und das auch nur von Amtsträger, nicht von Privatpersonen.

2. Nach einem halben Jahr erkennt Dich ein Fremder, nachdem er einmal kurz irgendwelche schlechten Überwachungsbilder gesehen hat.

 

Abgesehen davon kommt es rechtlich darauf an, welchen Wert die Ware hatte. Über 10 Euro hättest Du Dich der Fundunterschlagung schuldig gemacht. Du hättest die Ware beim Fundbüro abgeben müssen. Unter 10 Euro ist es ein Bagatellfund, der gehört Dir. 


Bernddasbrot3 
Beitragsersteller
 24.02.2025, 16:38

Der Mitarbeiter der ihm die Aufnahmen gezeigt hat, kannte mich. Er hat ihm viele private Details, Auto, Kinder , Namen usw. erzählt. Zu dem ist der Ort in dem ich wohne ist nicht sehr groß. Einer kennt einen immer.

Er sagt, es hatte einen Wert von 20 €. Diese habe ich ihm dann bezahlt.

tinalisatina  24.02.2025, 17:52
@Bernddasbrot3

Ich würde den Mitarbeiter anzeigen. Ist halt die Frage, ob sich der Ärger lohnt. Wenn das mit den 20 Euro stimmt, dann ist es, wie gesagt, Fundunterschlagung.