Gefahrübergang?

3 Antworten

Der Gefahrübergang regelt, einfach gesprochen, ab wann der Käufer das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder Untergangs zu tragen hat.

Beispiel: Du schließt ein Kaufvertrag über einen beliebigen Gegenstand. Der Gegenstand wird daraufhin noch vor Auslieferung zerstört.

Jetzt könnte es für dich relevant sein, ob du trotzdem noch den Kaufpreis zahlen musst. Das ist hier mangels Übergabe nicht der Fall. Die Gegenleistungspflicht entfällt.

Wenn der Gegenstand allerdings an dich ausgeliefert wird und er daraufhin zerstört wird, dann ist das nicht das Problem des Verkäufers, sondern dein Problem, denn der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt.

Besonders relevant für Verbraucher ist in diesem Zusammenhang, dass der Verkäufer, soweit er ein Gewerbetreibender ist, das Risiko trägt, dass das Paket beim Versand auch bei dir ankommt. Beim Privatverkauf trägt der Käufer nur das Risiko bis zur Übergabe an die Poste/Spedition etc.

Der Gefahrenübergang ist in der Juristenprache das Fachwort für den Ort, wo eine die Verantwortung über eine Sache den Besitzer wechselt.

Wenn ein Briefträger mit einem Brief deinen Vorgarten zu deiner Haustür hochläuft, ist er der Besitzer des Briefs und hat für ihn die Verantwortung das er nicht kaputt oder verloren geht. Auf der Fußmatte findet dann die Übergabe an dich statt und der Brief gelangt in deine Hände und deinen Verantwortungsbereich.

Und dieser Ort und diese Zeit an dem die Verantwortung von Sachen von dem einen auf den anderen geht, ist der Gefahrenübergang.


nanfxD  09.04.2020, 22:13
Der Gefahrenübergang ist in der Juristenprache das Fachwort für den Ort, wo eine Sache den Besitzer wechselt.

Ähm nein ^^ Besitzübergang hat damit nichts zu tun 😅

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Vando  09.04.2020, 22:15
@nanfxD

Okay, ich hab´s nochmal konkretisiert. Da es hier aber um juristisches Verständnis für einen Juralaien geht, möchte ich jedoch davon absehen allzu tief ins Juristendeutsch einzutauchen, nur damit es juristisch wasserdicht formuliert ist, der Fragesteller aber nichts mehr versteht.

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nanfxD  09.04.2020, 22:17
@Vando

Eigentlich passt auch Ort nicht sondern man müsste Zeitpunkt schreiben. Weil ja zB im Werkvertrag der Gefahrübergang ja die Abnahme ist und sagen wir mal eingebaute Fensterscheiben ändern ja nicht den Ort 😅 Aber besser ist es, wenn man das studiert merkt man garnicht das Gefahrübergang nicht so logisch ist wie es klingt

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Vando  09.04.2020, 22:19
@nanfxD

Stimmt, ich verzichte trotzdem drauf komplizierte Schachtelsätze zu verwenden.

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Gefahrübergang ist ein rechtliches Konstrukt, was insbesondere in der Sachmängelhaftung eine Rolle spielt. Beim Kaufvertrag muss die Sache mangelfrei übergeben werden. Entsprechend muss sie zu genau diesem Zeitpunkt, wo die Übergabe stattfindet, eben frei von Mängeln sein.

Wenn aber eine Ware nicht von Hand zu Hand übergeben wird, sondern zum Beispiel mit einer Spedition transportiert wird, bleibt ja die Frage, wo genau diese Übergabe stattfindet. Das BGB sieht hier beim Abschicken der Ware vom Verkäufer bereits die Übergabe als erfolgt.

ABER: Für Endverbraucher, also Privatleute, gibt's da die Besonderheit, dass der Händler, also das Unternehmen, erst dann aus der Nummer rauskommt, wenn die Ware beim Käufer auch ankommt. Das ist der sogenannte "Verbrauchsgüterkauf" bei Versendungskäufen.

Entsprechend ist dieser Satz in den AGBs eigentlich nix anderes als die Wiedergabe dessen, was eh schon im Gesetz steht ;).