Gefälschte Celine Tasche beim Zoll
Hab mir eine Tasche von Celine gekauft aus China, habe nur 43€ gezahlt. .. nun ist das beim Zoll ?
was soll ich tun ?
wird ne strafe auf mich zukommen ?
bitte helft mir :(((
4 Antworten
Da sie gefälscht ist, ist es sehr wahrscheinlich dass du eine Strafe zahlen musst. Fälschungen zu kaufen ist strafbar.
Wenn du die Tasche für dich als Eigenbedarf bestellt hast, wird dir da nichts passieren. Es kann allerdings sein, dass der Zoll die Tasche aus dem Verkehr zieht, dann sind die 43€ weg...
"Eigenbedarf" kennt der Zoll nicht. Nicht nur die 43 EUR sind weg, sondern es kann auch noch eine kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung vom Markenrechtsinhaber kommen. Das kann schnell ein paar hundert EUR kosten.
Bei Preisen von etwa 1000 EUR für eine originale Céline war Dir das ja sicher vorher klar. Dann sollte man sich auch mit den möglichen Konsequenzen beschäftigen. Bei vorliegendem Grenzbeschlagnahmeantrag geht es hier weiter...
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html
Im Gegensatz zum tolerierten Mikroimport im Rahmen der Reisefreigrenzen im Reiseverkehr gibt es im Postsendeverfahren keine Ausnahmen bei gefälschter Ware.
Ich denke mal das sich der Zoll für eine einzelne Tasche kaum interessiert.
Wenn ein Grenzbeschlagnahmeantrag durch den Rechteinhaber bei deutschen Zoll vorliegt ist der Zoll verpflichtet sich auch für nur eine Tasche zu interessieren. Im Postsendeverfahren gibt es keine Ausnahmeregelungen.