Geburtsurkunde des Kindes ändern (TSG)?

3 Antworten

Wenn ich mir deine angegeben Paragraph durchlese, dann denke ich, dass zumindest die Auskunft richtig ist

(3) In dem Geburtseintrag eines leiblichen Kindes des Antragstellers oder eines Kindes, das der Antragsteller vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat, sind bei dem Antragsteller die Vornamen anzugeben, die vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 maßgebend waren.

Bei deiner Frage muss ich passen, zum einen die Überlegung wie ihr das Kind mit einem Sorgerechtsstreit belastet - einfach so auf Zuruf wird ja niemand das Sorgerecht entzogen. Als nächstes inwieweit das Familiengericht dann wieder zustimmen soll, dass das Kind von der gleichen Person später wieder adoptiert werden soll. ... Im Personenstandsregister lässt sich meines Wissens deine Entwicklung trotzdem nachverfolgen, und das Eheregister ist damit ja auch noch nicht geändert.

Sind nur meine Gedanken, ich kenne mich mit dem Thema überhaupt nicht aus.

Vielleicht hilft dir dies noch etwas

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-transsexueller-vater-des-kindes-sein_138823.html

Ich schätze hier solltet ihr vorher mit einem Anwalt reden.

Danach adoptiere ich mein eigenes Kind

Du kannst dein eigenes Kind nicht adoptieren. Es ist doch schon dein Kind.

Und das alleinige Sorgerecht hat doch auch nichts mit den Angaben in der Geburtsurkunde zu tun, wenn die Vaterschaft ohnehin feststeht?!

Zu dem Rest äußere ich mich nicht aber Paragraph 5 TSG bezieht sich explizit auf Vornamen.

emyness  20.07.2021, 22:33

Na eben er oder sie meinte mit der Namensänderung den Vornamen.

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