Geblitzt 30er Zone Probezeit?
Ich wurde heute in der 30er Zone mit 41 kmh geblitzt , bin in der Probezeit, was passiert jetzt ? Muss ich zu einer nachschulung oder kriege ich nur eine Geldstrafe ?
5 Antworten
Hallo,
selbst in der Probezeit wird es erst kritisch wenn du 21 km/h (nach Abzug der Toleranz - 2 km/h)
Ab 21 km/h drüber bekommst du ein Punkt, in der Probezeit ne Verwarnung und entweder beim nächsten mal oder übernächsten mal kommt die Nachschulung.
Klar du hast ne Geldstrafe 15-25€ aber solange du unter 21 km/h drüber bist (jaa auch in der Probezeit) passiert dir nichts außer dem Strafzettel und eben einer kleinen Geldstrafe =)
Grüße,
iMPerFekTioN
Bkat:
TBNR 103203
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 km/h - 15 km/h).
25,00 € und keine Probezeitmaßnahmen.
LG
shadowflake
Da wird auch in der Probezeit nicht viel passieren, da von den gemessenen 41 km/h noch eine Toleranz abgezogen wird, erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h nach Abzug der Toleranz, wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Trotzdem solltest du in Zukunft besser aufpassen.
Fast, es kommt immer drauf an wie viel du über den 21 bist, jedoch ist bei 21 zu viel beim ersten und 2. mal kein Aufbauseminar vorgesehen sondern eine Verwarnung mit Geldstrafe, erst ab dem 3. mal wird es kritisch! ;)
jedoch ist bei 21 zu viel beim ersten und 2. mal kein Aufbauseminar vorgesehen
Du irrst. Das ASF wird bereits beim ersten A-Verstoß der mit einem Punkt geahndet wird angeordnet.
Komisch ist nur, das mein Bruder noch 1 Jahr Probezeit hat, 2x mit 22 zu viel (mit Abzug) erwischt wurde und 2 Verwarnungen bekommen hat? =p*
Gab nur ne Geldstrafe!
Ist nicht meine Schuld wenn Andere Fehler machen.
Das StVG macht eine klare Aussage, und da heißt es:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 und 3 in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Bin auch schon mit 19 kmh zu schnell geblitzt worden mit abzug keine 2 sindern 3 kmh war es ne geldstrafe von 25 € also nix wildes
Da noch Toleranz abgezogen wird, bekommst du wohl nur eine Geldstrafe. Aber pass besser auf ab jetzt :)
damit er nicht nochmal geblitzt wird du genie...leute gibts^^
Nein, nicht erst dann sondern schon beim ersten derartigen Verstoß.