Mal zur Aufklärung: es hat sich alles geklärt, musste das was ich habe nicht angeben laut Musterungsarzt und damit hat sich die Sache gegessen :)
690 SMC R oder 701
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und die Airsoft-Waffen werden vernichtet.
Da es nur ne OWi ist, landet die auch nicht im pol. Führungszeugnis.
http://www.blitzer.de/
Kann ich persönlich sehr empfehlen ;)
In 90 % der Fälle von vorn. Gibt selten Kombinationen in denen der um 180° gedreht werden kann da zwei Induktionsschleifen (jeweils in beiden Fahrtrichtungen) vorhanden sind. Ist dann meist gegen Motorradfahrer anwendbar und da wird dann von hinten geblitzt.
Hier kommen teilweise echt die geilsten Antworten ... xD
Geh zur Musterung und schau was der Musterungsarzt sagt. Eventuell gibt er dir die Chance, dass du erstmal zunimmst und dann wiederkommst.
Du musst wirklich wissen auf was du dich einlässt. Ich will dir hier auch keine Angst machen oder dich davon abhalten - aber wenn du das durchziehen willst mach es!
Sei dir bewusst du triffst dort auf die verschiedensten Leute, nicht nur während der GA. Leg dir oder besser besitze ein dickes Fell. Im Zweifel sprich mit deinem Einstellungsberater.
LG
Das ist dein vorläufiger Führerschein bis du 18 Jahre alt bist (darfst natürlich nur mit Begleitpersonen fahren, die eingetragen sind). Dann bekommst du den Kartenführerschein per Post oder musst zur Führerscheinstelle.
VG
shadowflake
Jain. Die Klasse A2 ist Teil des EU-Führerscheins, daher darfst du in allen anderen Ländern der EU deine auf max. 48 PS gedrosselte Maschine fahren.
Leider hat Deutschland seit 2013 versäumt die Regelung mit dem A2 zu 100 % umzusetzen.
Du darfst (kommt bald auch nach Deutschland) in der restlichen EU, nur Motorräder mit deinem A2 (auf 48 PS gedrosselt) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 96 PS haben. Ne Ninja wäre damit tabu.
VG
shadowflake
Nein, dürfen Sie nicht. § 54 des Polizeigesetzes regelt den Einsatz von Schusswaffen.
Gebrauch von der Schusswaffe darf nur gemacht werden wenn:
- ein Verbrechen/Straftat verhindert werden soll (nur den Umständen entsprechend, z.B. unter Gebrauch von Sprengstoffen/Waffen)
- sich die Person der Festnahme/Feststellung entzieht UND sie auf frischer Tat ertappt worden ist (nur bei Gebrauch von Sprengstoffen/Waffen)
ODER
eines Verbrechens dringend verdächtigt wird
ODERsie Anzeichen dafür macht, eine Straftat mit Sprengstoffen/Waffen zu verüben
3.
zur Vereitelung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand
4. eine Person jemanden aus amtlichen Gewahrsam befreien möchte (Sicherungsverwahrung, Psychiatrie, Entziehungsanstalt)
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Führerschein
Was du suchst klingt nach einer Reiseenduro. Da empfehle ich dir als Anfänger die XT660 R oder Z. Mit der entsprechenden Bereifung kein Problem auch über Feldwege zu donnern. Ich fahre mit meiner problemlos 170 km/h auf der BAB, aber vermeide es eben, wenn es geht - lieber schön auf der Landstraße :)
Train Fever, sehr zu empfehlen!
Damit du in 100 m an dem Stoppschild anhältst. Meistens wird das so aufgestellt, weil das eigentliche Stoppschild vielleicht zu spät zu sehen ist oder um die Aufmerksamkeit zu erhöhen.
Das regelt der § 26 Abs. 3 StVG sehr eindeutig:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 (Verkehrsordnungswidrigkeit.) drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Hast du vorher wirklich nichts bekommen? (Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen, ...)
Wenn nicht, dann Einspruch einlegen mit Hinweis auf § 26 StVG!
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen, statistische Erhebungen (wo sind die Unfallzahlen sehr hoch?), Maßnahmen zur Verringerung von Unfällen, ...
Wie lernt man in der Schule: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
Leider bist du nicht der einzige der sich denkt: "Jetzt kauf ich im Winter mal Schutzkleidung für den Sommer und spare!" Da das eben viele denken ist die Nachfrage nicht so sehr gering wie im Sommer. Weniger aber eben nicht merklich.
Klar, einige Unternehmen (gerade Louis und Polo) machen vor dem Jahresabschluss noch ein paar Angebote und Rabatte aber eben nicht extrem vergünstigt. Das trifft dann auch nur einige Produktarten und nicht alle durch die Bank, gerade Markenkleidung (alpinestars, Held, Dainese) ist selten sehr viel günstiger. Dann schon eher die Hausmarken.
Aber am besten einfach die Preise vergleichen :)
Mach von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sende den Bogen unausgefüllt zurück. Es ist die Aufgabe der Behörde zu ermitteln wer gefahren ist.
Problem ist halt, dass die Behörde deinem Vater nicht glaubt, sonst hättest du diesen Bogen nicht erhalten.
Dir diesen Brief zu schicken ist ein Teil dieser Fahrerermittlung. Weiterhin können Polizeibeamte bei euch vorbeikommen und das Foto versuchen abzugleichen und Nachbarn befragen, wer dieses Auto fährt, etc.
Kann der Fahrer dennoch nicht eindeutig festgestellt werden so musst du kein Bußgeld bezahlen oder Punkte fürchen aber man kann euch ein Fahrtenbuch auferlegen, um kommende Verstöße zu ahnden.
Viel Glück!
Moin, ich benutze die gleichen Handschuhe auch - im Sommer und im Winter :D
Ist zwar auf Dauer echt kalt aber ich stehe auch nicht auf die klobigen Handschuhe.
Ich habe testweise mal normale Stoffhandschuhe darunter angezogen und es war relativ warm und trotzdem noch genug Gefühl in den Händen.
Winterhandschuhe sind halt leider meist dick - eben um die Wärme und den Schutz vor Kälte zu garantieren :)
Hierbei äußerst sich die StVO grundsätzlich wie folgt:
§ 1 Abs. 2 StVO
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
und
§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 StVO
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
"(Der Verkehr übringeds war mäßig und es mussten uns paar Autos überholen, es hat geregnet, die Straße war Nass und es war dunkel)"
Hier schreibst du es ja selbst. Nasse Straßen und Dunkelheit sind nie ein guter Faktor für Vollgas. Dein Vater hat die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen angepasst und fühlte sich so wahrscheinlich am sichersten und das ist auch vollkommen ok so. Zwar sind die Beschränkungen für Nässe genauso gültig, wenn jedoch der Fahrer meint, er kann nicht mit 120 km/h die Sicherheit gewährleisten dass Fahrzeug zu kontrollieren, so kann er seine Geschwindigkeit eben den Bedingungen anpassen.
//Bei trockener Fahrbahn und helllichten Tag würde ich das schon als zu langsam empfinden. Er verstößt damit zwar gegen kein Gesetz, bei einem Unfall kann ihn aber eine Teilschuld treffen.