Muss ich mein Gebet wiederholen, wenn man Haare sehen konnte?

2 Antworten

As-salamu alaykum.

💭 | Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn im rituellen Gebet etwas vom Haar der Frau sichtbar wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Gebets, solange sie sich sofort bedeckt. Ibn Qudâma sagt in „Al-Mughnî“: „Wenn etwas von der Al-Aura (den zu bedeckenden Körperteilen) unabsichtlich entblößt wird und man diese sofort bedeckt, ohne dass eine längere Zeitspanne vergeht, so macht dies das Gebet nicht ungültig, weil es nur kurz dauerte.“ Das Kopfhaar der Frau ist ein Teil dieser Al-Aura und es ist unzulässig, diese im Gebet zu entblößen. Die Mâlikiten sind der Auffassung, dass es für die Frau mustahabb (empfohlen) ist, das Gebet in der Gebetszeit zu wiederholen, wenn etwas von ihrem Kopf oder ihren Körpergliedern sichtbar wurde. Ad-Dardîr sagte im Text von Chalîl ibn Ishâq: „Eine freie Frau soll das Gebet wiederholen, wenn etwas von ihrer Brust oder ihren Körpergliedern wie Nacken, Kopf, Arme, Rücken, Fuß (teilweise oder ganz) sichtbar wurde. Auch gilt das für den Teil des Rückens, welcher der Brust gegenüberliegt. Das gilt, wenn die Entblößung eine gewisse Zeit andauert.“ 

Und Allâh weiß es am besten!

📎 | https://www.islamweb.net/de/fatwa/32309/Gebet-der-Frau-Wenn-die-Haare-kurzzeitig-unbedeckt-sind

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Ich meine mal ein Video gesehen zu haben, dass das nicht so schlimm ist. Nach diesem Video bräuchtest du das Gebet nicht zu widerholen. Zudem steht es auch hier nicht explizit drin:

Verbotene und verwerfliche Dinge beim Gebet
Verboten
lautes Lachen
Fehlen der rituellen Reinheit
absichtliches Einnehmen einer falschen Gebetsrichtung
lautes Sprechen von Worten, die nicht zum Gebet gehören
absichtliches Auslassen von vorgeschriebenen Teilen des Gebets
absichtliches Essen und Trinken
umfangreiche Bewegungen, die nicht zu den vorgeschriebenen gehören, außer bei unmittelbarer Gefahr
Verwerflich
geringfügige Bewegungen wie Bartstreichen oder Zurechtrücken der Kleidung
das platzieren der Hände an die Hüften
hungrig oder durstig zu beten, wenn Essen und Getränk bereits zur Verfügung steht
den Blick zum Himmel zu erheben, anstatt ihn in Demut auf die Stelle zu richten, wo man sich niederwirft
die Augen zu schließen
bei Schläfrigkeit
den Mund mit einem Tuch oder dergleichen zu bedecken
in der Moschee beharrlich an der gleichen Stelle das Gebet zu verrichten (außer der Imam)
wenn man es nötig hat zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 86-87

Die verwerflichen Dinge machen das Gebet nicht ungültig, sollten aber unterlassen werden.