Gaszentralheizung in Mehrfamilienhaus?

3 Antworten

Du kannst nicht so einfach eine Wohnung verkaufen.

Du musst mit dem Dreifamilienhaus zunächst eine Eigentümsteilung durchführen.

Das wird in der Teilungserklärung festgehalten.

Ab dann bilden die drei Wohneinheiten eine Eigentümergemeinschaft.

Dann kannst Du ein, zwei oder alle Wohnungen einzeln verkaufen.

Ach so, die Gemeinschaft muss irgendwie verwaltet werden. Hausgeldzahlung sind da das Wichtigste. (Eingang/Ausgang). Kannst Du machen.

Am besten ein, zwei neue Konten anlegen.

Das mit der Wärmeabrechnung funktioniert dann eigentlich wie jetzt auch.

Angi1703 
Fragesteller
 01.10.2023, 13:45

Vielen Dank für die Antwort, heißt ich erstelle dann für den Eigentümer auch eine Nebenkostenabrechnung?

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DietmarBakel  01.10.2023, 13:48
@Angi1703

Ja, das macht der gewählte Verwalter.

Nennt sich dann Hausgeldabrechnung, ist aber in weiten Teilen das Gleiche.

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Ich glaube nicht, daß es so funktioniert.

Mehrere Eigentümer, somit muss eine notarielle Teilungsurkunde erstellt werden, wem gehört was.

Danach müssen sich die Eigentümer über due Hauskosten einigen.

Zahlt dieser dann trotzdem monatlich an mich (wie auch ein Mieter)?

irgendeine Vereinbarung müßt ihr dann schon treffen, aber die monatl. Abschlagszahlung ist schon Sinnvoll, und da spielt es keine Rolle ob man Mieter oder Eigentümer ist.