Gartenteich - Gefahr für Kinder

18 Antworten

Hallo zusammen! :) Die Frage ist sehr alt aber ich poste hier trotzdem mal eine Antwort, falls jemand anders in Zukunft nach einer Antwort auf diese Frage suchen sollte.

Jeder Besitzer eines Gartenteiches, egal ob Fertigteich oder Naturteich, hat grundsätzlich eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese ergibt sich mittelbar aus der Schadensersatzpflicht gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Das bedeutet, dass ein Teichbesitzer für alle Schäden und Unfälle haftet, die durch normalerweise übliche Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen hätten verhindert werden können. Teichbesitzer bedeutet übrigens, dass dies unabhängig davon ist, ob jemandem das Grundstück, auf dem sich der Teich befindet gehört oder ob er nur Mieter ist. Auch ein Mieter hat die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um seiner Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden.

Das bedeutet in der Praxis, dass das Grundstück, auf dem sich der Teich befindet, so abgesperrt sein muss, dass Kinder keinen einfachen Zugang haben. Hierzu zählt z.B. eine stabile Einzäunung.

Falls Kinder allerdings über den Zaun klettern oder diesen beschädigen, um unerlaubt auf das fremde Grundstück zu gelangen und dann dort etwas passiert, sie z.B. in den Teich fallen, dann haftet der Teichbesitzer selbstverständlich nicht, da ihm ja auch nicht zugemutet werden kann, mit allen Eventualitäten zu rechnen. Der Zaun muss es kleinen Kindern also hinreichend schwer machen, auf das Grundstück einzudringen - er muss aber auch nicht 2 Meter hoch sein und aus dem Garten einen Hochsicherheitstrakt machen.

Nach meiner Ansicht genügt z.B. ein mindestens 80 cm hoher Teichschutzzaun, aber ich bin kein Anwalt, darauf sei hier explizit hingewiesen. Eine andere Möglichkeit der Teichsicherung kann ein Teichgitter sein, dieses ist aber nicht immer praktikabel.

Ich würde generell mit den Nachbarn darüber sprechen und sie freundlich auf die Verkehrssicherungspflichten nach § 823 BGB hinweisen, dabei aber nicht eskalieren und im Zweifelsfall anbieten, sich an den Kosten für die Aufstellung eines Sicherheitszauns zu beteiligen, da zwar grundsätzlich eine Pflicht besteht, diese aber aus meiner Sicht kaum durchsetzbar sein wird, bevor etwas passiert - und dann ist es zu spät. Meine persönliche Einschätzung. Irgendwo ist es ja auch fair, da es um die Sicherheit der eigenen Kinder geht und der Nachbar daraus für sich direkt nur Nachteile hat, Vorschrift hin oder her. Eine Aufteilung der Kosten erhöht jedenfalls die Wahrscheinlichkeit einer Einigung und beseitigt vermutlich schneller die Gefahrenquelle.

Würde meinen Kindern aber auf jeden Fall auch deutlich und plastisch die Gefahren offener Gewässer vor Augen führen und sie da auch nicht in Watte packen. Wenn ein Kind versteht, was es mit Tod durch Ertrinken oder einem Hirnschaden auf sich hat, dann steigt der Respekt vor Gewässern und kann in der Folge die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch senken. So war es jedenfalls bei mir, als ich klein war. :)

Ich hoffe, dass die Antwort einigermaßen hilfreich war. Für weitere Informationen zu den Themen Sicherheit am Gartenteich möchte ich gerne auf die folgenden beiden Quellen verweisen, die mir geholfen haben:

http://www.fertigteich-anlegen.de/rechtliche-aspekte-und-sicherheit-am-teich/

http://www.fertigteich-anlegen.de/teich-im-eigenen-garten-so-baden-kinder-sicher/

leider passsieren immer wieder schreckliche Unfälle die mit etwas Rücksichtnahme vermieden werden könnten; eine Baustahlmatte an der Teichoberfläche oder kurz drunter beeinträchtigt den Teich in keiner Weise, schützt aber ungemein; hier sollte mit den Nachbarn gesprochen werden; im übrigen stimme ich der Antwort von butz1510 zu;


kugel  10.04.2009, 20:13

Baustahlmatte schön und gut - aber der Besitzer wird sich bedanken, wenn er einen reinen Folienteich hat - da geht schnell mal was daneben. Sollte es eine Teichwanne (die aus dem Baumarkt sein) geht das ohne weiteres.

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Nur wegen Deiner Kinder müssen die Nachbarn doch nicht ihren Garten einzäunen. Dann musst Du ja auch Autos, Hunde, Fahrräder, Messer usw. überall verbieten. Zäun Deinen Garten ein und beaufsichtige Dein Kind ordentlich.


antjez 
Beitragsersteller
 10.04.2009, 20:07

Siehe meinen letzten Satz! Ich verbitte mir, dass aufgrund meiner Frage solche Dinge kommen wie: beaufsichtige dein Kind! Das tue ich, das kannst du mir glauben!

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antjez 
Beitragsersteller
 10.04.2009, 20:23
@Oskar5

danke oskar, für diesen kommentar!

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Regenzauber  10.04.2009, 20:26
@Oskar5

Meine Kinder rennen nicht auf fremde Grundstücke, die werden nämlich gut beschäftigt und betreut und wissen, dass man das nicht ohne Einladung tut.

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Regenzauber  10.04.2009, 20:29
@antjez

Liebe @antjez, vielleicht hast Du Interesse an dieser Seite: www.mamiweb.de , da kann man sich super über Kinder austauschen.

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antjez 
Beitragsersteller
 10.04.2009, 20:36
@Regenzauber

REgenzauber, lies mal meine Kommentare durch, bei dem einen Teich muss ein Kind nur stolpern und es liegt drin! Das ist kein Witz, die haben das so grenznah gebaut! Und schön, dass wir alle wissen, dass DEINE Kinder so toll betreut sind! Vielleicht machst du dir mal Gedanken darüber, dass es auch andere Eltern gibt, die ihr Kind ebenso gut beaufsichtigen, aber trotzdem sich vorbeugend einen Kopf über mögliche (sichtbare) Gefahren machen. Ich brauch hier keine Antworten, die in Belehrung enden! Und es geht ja nicht nur um unser Kind! Es sind ja noch andere Kleine in der Nachbarschaft!

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Regenzauber  10.04.2009, 20:45
@antjez

Warum fühlst Du Dich den so angegriffen? Wenn die Situation bei Euch dort so gefährlich ist, wäre es nicht klüger gewesen, mal alle Nachbarn einzuladen und nach einer Lösung zu suchen? Und mach doch bitte nicht so auf Übermutter, nimm doch Dein Kind an die Hand, dann fällt es nicht gleich in den Teich, wenn es stolpert.

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kugel  10.04.2009, 20:48
@Regenzauber

Regenzauber - Wohl zuviel Sonne abgekriegt heute????

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antjez 
Beitragsersteller
 10.04.2009, 22:17
@kugel

@regenzauber: Dein letzter Satz hat mir gezeigt, was ich von dir halten muss! Du wirfst mir vor, einen auf Übermutter zu machen, nur weil ich nicht blind durch die Gegend laufe und versuche, mein (und die Nachbarskinder) Kind zu schützen???? Was ist denn daran bitte falsch???

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es gibnt da Vorschriften,schau einfach mal bei Google nach,aber auch wenns nicht wahr haben willst,aufpassen ist immer noch das beste,schließlich sind auch Bürgersteige nicht umzäunt


WebZecke  10.04.2009, 20:57

mal das n wegnehm

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Ich denke nicht, aber wenn du dir sorgen machst kannst du nicht einfach mal höflich anfragen ob die es abdevken können ? (vielleicht bietest du an die kosten für die abdeckung zu übernehmen?)