Gartenhütte auf privatem Gartengrundstück(Bayern) erlaubt?

5 Antworten

grundsätzliches: https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/verfahrensfreiebauvorhaben/index.php

was Du beschreibst ist Außenbereich, da sind nur sog. privilegierte Bauvorhaben erlaubt (Arbeiterhütte durch Waldbesitzer, Gerätehalle Landwirt usw.), kein einfaches Unterrfangen...

Wenn Du schreibst 30-40qm-Hütte, Privatvergnügen und 300km von daheim, also mit Übernachtungsmöglichkeit im Außenbereich = vergiss es, da was neues zu bauen!

besorg Dir ein Grundstück, wo sowas schon drauf steht und Bestandsschutz hat (legal ist) = das kannste dann herrichten...

Oder kauf Dir ein Wohnmobil (was irgendwie mobil ist und für Deine Zwecke taugt, und wenn es ein Bauwagen ist), dann haste kein Baurecht, nur Hausrecht (und Du musst den Eindruck vermeiden, es wäre en Fall füs Abfallrecht) und wenn Dir das Grundstück gehört, kannst Du Dir das übernachten erlauben...

gibt dann sicher immer noch Sachen zu beachten ist aber viel einfacher als neue Hüttte bauen :-)

Baurecht schwankt schon innerhalb von wenigen Kilometern im gleichen Bundesland, denn das ist Sache der Kommunen. Was "hier" erlaubt ist, kann fünf Kilometer weiter nicht möglich sein.

Du wirst nicht drum herum kommen, in der Gemeinde anzufragen, in der das Grundstück liegt und dich nach den dortigen Vorschriften zu erkundigen. Vermutlich wirst du eine Baugenehmigung brauchen - ob du die bekommen kannst, kann dir nur der zuständige Mensch im dortigen Bauamt sagen.

Einfach "so", auf gut Glück, schwarz bauen, solltest du nicht - schwärzt dich einer an oder die Hütte fällt jemandem auf, droht der Abriss (auf deine Kosten).

In deinem Fall, bekommst du sicher keine
Baugenehmigung in der Größenordnung
ohnehin nicht. Ist Dir schon mal aufegefallen
das Plakate auf Rädern stehen, denn sonst
bräuchten Sie eine Baugenehmigung.

Also kannst du es nur mit einen Campingwagen
probieren, also ein Heim auf Rädern.       

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In jedem Bundesland ist das nicht ohne Bauamt möglich.

Du brauchst eine Befreiung der Baugenehmigung, die Dir das Bauamt erteilen kann. Es ist im Prinzip eine vereinfachte Baugenehmigung. Die du selber ohne Archritekten beantragen kannst.

WAYKOW  07.08.2019, 02:49

In der Regel sollte Dir das Bauamt die Genehmigung erteilen, wenn diese Hütte nicht zum Aufenthalt von Personen vorgesehen ist und eine gewisse Größe nicht überschreitet.

Je größer desto mehr Auflagen

für Personen als Partyraum .... unerfüllbare Anforderungen

Als Lagerraum problemlos denkbar

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Ich gehe fest davon aus, daß es auch in Bayern eine LBO (Landesbauordnung) gibt.

Dort steht dann mitunter drin, daß kleinere untergeordnete Gebäude frei errichtet werden können und was dabei zu berücksichtigen ist - Oft Dinge wie: Keine Feuerstelle, keine Sanitären Anlagen etc. pp. .

Insofern wirst Du also vermutlich nicht umhin kommen das zuständige Bauamt zu konsultieren.