Garantiefall zu Reparatur geschickt und schon 2 Monate weg!?
Hi alle zusammen!
Ich habe ein CATs 60 Handy, eigentlich unzerstörbar, aber nur eigentlich. Ich habe es vor zwei Monaten eingeschickt zur Reparatur. Ich hatte es über Conrad bestellt, so erhielt ich drei Jahre Garantie. Nach einiger Zeit reagierte der Bildschirm nicht mehr, also schickte ich es ein.
(Ich hab schon mehrere Erfahrungen gesammelt bei dem Einschicken, denn das Handy hat immer wieder Störungen. Einmal hat der Hersteller es verloren, als Conrad ihm es zu Reparatur geschickt hatte. Also bekam ich ein neues. Das neue bekam einen Wasserschaden und ich bekam wieder ein neues. (Ja ich bin ein nerviger Garantiefall.))
Nach dem ich es dieses mal Eingeschickt hatte, hatte ich wie immer eine Bestätigung bekommen, von Conrad per Post. Nach zwei Wochen kam mein Handy jedoch nicht an. Also rief ich bei dem Kundendienst an. Sie sagten mir es ist in Bearbeitung. Jetzt nach 2!!! Monaten!!! (Anrufen und E-Mails) gibt es immer noch nichts neues...
Während dessen habe ich nur ein altes Neviges Samsung S3 mini zur Verfügung. Und mit 18 Jahren will man schon etwas was funktioniert.
Hat jemand einen Plan von meinen Rechten (also kann ich Ersatz verlangen?) oder weiß jemand Rat?
CAT s 60 ist zwar echt toll, aber nicht zu empfehlen!
Liebe Grüße und Danke <3
1 Antwort
CAT s 60 ist zwar echt toll, aber nicht zu empfehlen!
Zunächst einmal muss dir der Unterschied zwischen einer Garantie und der gesetzlichen Sachmängelhaftung bekannt sein.
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Service-Angebot des Händlers. Die kann auch bestimmen, was du diese Garantie abgedeckt ist und was nicht.
Anders bei der Sachmängelhaftung!
Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Mängel innerhalb der ersten 6 Monate bereits bei Übergabe an den Käufer vorhanden waren.
Nach 6 Monaten tritt die sog. Umkehrbeweislast ein. Das heißt, der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war.
In der Regel tauschen die Händler das Teil aus und fertig.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du immer wieder ein Neugerät bekommen - doch jedes Mal gab es erneuten Ärger.
Das dies nur deine Handy betrifft wäre sehr unwahrscheinlich.
Mein Tipp:
Recherchiere mal ein wenig. Vielleicht findest du andere User, die ähnliche Pannen erlebt haben.
Was die langen Wartezeiten angeht, musst du dem Händler eine angemessene Frist zur Beseitigung des Sachmangels gewähren.
Das sieht der Gesetzgeber so vor. 2 Monate musst du aber ganz sicher nicht auf Resultate warten.
Gut zu wissen:
Viele Händler verweisen auf den Hersteller und wollen ihm den "Schwarzen Peter" zuschieben.
Das ist unzulässig. Der Händler (Conrad) ist dein Vertragspartner!
Also mit Ausreden, dass der Händler schuld sei, brauchst du dich nicht abspeisen lassen.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. ... Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen „Topf“. Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.rechtsanwalt-grau.de/garantie-und-gewaehrleistung-was-sind-die-unterschiede/
Super lieb, Danke <3