Garantiefall : Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises?
Ich habe im September 2021 bei einen Discounter eine Motorkettensäge gekauft. Soweit ich weiß, gibt der Hersteller sogar 5 Jahre Garantie darauf. Die ist jetzt defekt: Rückholfeder der Starter -Zugleine ist defekt, die Maschine somit nicht mehr zu starten.
Habe ich nun Anspruch darauf, die Kettensäge beim Discounter direkt gegen Vorlage der Kaufquittung zurückzugeben und auf Erstattung des Kaufpreises? Oder nur auf Umtausch bzw Reparatur? Ich habe mich nämlich mittlerweile entschlossen doch auf ein etwas besseres Modell eines anderen Herstellers umzusteigen.
Danke jetzt schonmal für jede hilfreiche Antwort, schönen Sonntag an die Community! Hans
3 Antworten
Du hast einen Anspruch auf eine Gewährleistung.
Die Garantie darüber hinaus gibt der Hersteller - die Bedingen dazu stehen häufig in einem Garantieschein welcher dem Produkt beiliegt.
Nein, du musst dem Händler erst 3x die Chance geben den Fehler zu beseitigen.
Wenn der Mangel schon bei Kauf vorlag, kannst du beim Verkäufer innerhalb von zwei Jahren Gewährleistungsansprüche geltend machen und nach deiner Wahl entweder Neulieferung oder Nachbesserung verlangen.
Da die Beweislastumkehr im letztem Jahr nur 6 Monate betrug, hast du nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (wenn denn jemand Beweise verlangt).
Eine Rückerstattung des Kaufpreises käme nur in Absprache mit dem Verkäufer in Betracht oder in einem in § 323 BGB genannten Fällen.
Garantieansprüche musst du nocheinmal extra prüfen, dazu kann ich dir nichts sagen, da ich deine Garantieansprüche nicht kenne. Einfordern kannst du diese beim Garantiegeber.
Habe ich nun Anspruch darauf, die Kettensäge beim Discounter direkt gegen Vorlage der Kaufquittung zurückzugeben und auf Erstattung des Kaufpreises?
Nein.
Oder nur auf Umtausch bzw Reparatur?
Richtig.
Ich habe die Garantiebedingungen jetzt vorliegen: darin steht: die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden von dieser Garantie nicht berührt. Für diese ist der Händler zuständig bei dem Sie das Produkt erworben haben. Darüber hinaus: die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Bedeuten diese Gewährleistung Ansprüche des Händlers nicht dass ich die Ware bei ihm zurückgeben kann, gegen Erstattung des Kaufpreises?
Hier geht es ja um Meinungen, und ich habe einfach noch mal nachgefragt, also entspann dich! Danke für deinen Rat schönes Wochenende!
Bedeuten diese Gewährleistung Ansprüche des Händlers nicht dass ich die Ware bei ihm zurückgeben kann, gegen Erstattung des Kaufpreises?
Nicht generell.
Siehe § 437 BGB:
Hier geht es nicht um Meinungen, du hast einfach kein Recht darauf nach dem Gesetz. Was ist daran so unverständlich?
Heißt das dass ich den Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben kann?