Garantie-Fall Computermaus?

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Ab 6 Monaten gilt die Beweisumkehrlast und du musst beweisen können, dass du im Recht bist. Bis dahin (sollte es sich um einen klaren Mangel der Ware handeln) solltest du die Maus umtauschen können. Das ist natürlich immer vom Defekt und der Situation abhängig und nicht pauschal gültig.

Garantie gibt in der Regel der Hersteller Gewährleistung der Händler. In manchen fällen übernimmt aber auch ein Händler Garantie.

Gewährleistung kannst du nur beim Händler einfordern. Damit hat der Hersteller nichts zutun. Du kannst dich darauf berufen aber nach 6 Monaten gilt die Beiweißlastumkehrung. Das heißt du musst beweisen das du nicht für den Fehler verantwortlich bist.

Wenn der Kauf länger als 6 Monate zurück liegt, musst Du beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, das wirst Du kaum können, daher wirst Du wohl kaum einen Gewährleistungsanspruch durchsetzen können.

Versuch es auf jeden Fall erst bei Saturn. Ist denn die Gewährleistungsfrist 2 Jahre? Wenn die bei Saturn keine Kulanz zeigen, kannst und musst du dich (immer noch) an den Hersteller wenden.