Gab es unter Napoleon Wahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Echte demokratische Wahlen hat es unter Napoleon Bonaparte/Napoleon I. nicht gegeben, aber Wahlen haben stattgefunden.

Es gab auf der untersten Stufe ein allgemeines Wahlrecht für Männer mit französischem Bürgerrecht ab 21 Jahren, die mindestens 1 Jahr in der Gemeinde wohnten. Diese konnten aber nur aus den stimmberechtigten Bürgern durch Wahl eine Liste (Namensverzeichnis) mit einem Zehntel der Anzahl der Stimmberechtigten zusammenbringen. In öffentliche Funktionen (z. B. als Mitglieder eines Parlaments) kamen die auf verschiedenen Stufen in eine Liste gewählten Männer aber nur durch Ernennung durch die zentrale Staatsmacht.

Nachdem Napoleon Bonaparte 1799 durch einen Staatsstreich an die Macht gekommen war, wurde die Verfassung geändert. Es gab die Verfassung der Französischen Republik (Konsulatsverfassung) vom 22. Frimaire des Jahres VIII (13. Dezember 1799), am 24. Dezember öffentlich verkündet und durch eine Volksabstimmung (Plebiszit), deren Ergebnis am 7. Februar 1800 bekanntgegeben wurde, bestätigt. Napoleon Bonaparte wurde, nachdem eine Volksabstimmung (Plebiszit), deren Ergebnis am 2. August 1802 bekanntgegeben wurde, diesen Vorschlag bestätigt hatte, durch einen Senatsbeschluß Erster Konsul auf Lebenszeit.

Es folgte die Verfassung des Ersten Französischen Kaiserreiches vom 18. Mai 1804, indem Napoleon I. Kaiser Franzosen mit erblicher Kaiserwürde wurde, offiziell als organischer Senatsbeschluß (Sénatus-consulte organique du 28 floréal an XII, durch eine Volksabstimmung (Plebiszit) deren Ergebnis am 6. November 1804 bekanntgegeben wurde, bestätigt. Diese Verfassung wurde durch einen Senatsbeschluss vom 19. August 1807 in der Organisation der Legislative geändert.

Eine Nationalversammlung (Assemblée nationale) gab es in Frankreich 1789 - 1792, danach als Parlament den Nationalkonvent (Convention nationale) 1792 – 1795, dann ein Parlament aus zwei Kammern, Rat der Fünfhundert (Conseil des Cinq-Cents) und Rat der Alten (Conseil des Anciens), 1795 – 1799. Unter Napoleon Bonaparte/Napoleon I. gab es eine Art Parlament aus zwei Kammern, dem Tribunat und der gesetzgebenden Körperschaft (Corps législatif), am 1. Januar 1800 begann ihre Tätigkeit). Das Tribunat (100 Mitglieder, seit 1802 nur noch 50) hatte als Befugnis die Diskussion von Gesetzesvorschlägen und das Vorschlagen von Gesetzen, die gesetzgebende Körperschaft das Anhören von Gesetzesvorschlägen und die Entscheidung über Gesetze durch Abstimmung. 1807 wurde das Tribunat abgeschafft, seine Befugnisse übernahmen drei Ausschüsse der gesetzgebenden Körperschaft.

Wahlen

Es gab ein dreistufiges Vorgehen.

Männer mit französischem Bürgerrecht ab 21 Jahren, die mindestens 1 Jahr in der Gemeinde wohnten, wählten in ihrem Arrondissement (Verwaltungsbezirk) Vertreter. Sie konnten durch diese Wahl eine Liste (Namensverzeichnis) mit einem Zehntel der Anzahl der Stimmberechtigten zusammenbringen. Aus dieser Liste mußten die genommen werden, die öffentliche Funktionen in dem Arrondissement ausübten.

Die in Arrondissements in eine solche Liste gewählten Männer brachten durch Wahl für das Département (Gebietskörperschaft) eine Liste (Namensverzeichnis) mit einem Zehntel der Anzahl auf den Listen der Arrondissements zusammen. Aus dieser Liste mußten die genommen werden, die öffentliche Funktionen in dem Département ausübten.

Die in Département in eine solche Liste gewählten Männer brachten durch Wahl für die nationale Ebene eine Liste (Namensverzeichnis) mit einem Zehntel der Anzahl auf den Listen der Arrondissements zusammen. Aus dieser Liste mußten die genommen werden, die öffentliche Funktionen auf nationaler Ebene ausübten.

Diese Wahlen geschahen alle drei Jahre.

Ein Verfassungsrat/erhaltender Senat (Sénat conservateur) wählte aus der Liste auf nationaler Ebene die gesetzgebende Körperschaft (Corps législatif), das Tribunat, die Konsuln, die Kassationsrichter und die Rechungskommissare. Beim Verfassungsrat/erhaltender Senat (Sénat conservateur) war zuerst die Mehrheit der Mitglieder von den (vorläufigen) Konsuln ernannt wurden. Der Verfassungsrat/erhaltender Senat konnte dann zur Auffüllung auf die vorgesehene Anzahl weitere Mitglieder hinzuwählen.

Bei gesetzgebender Körperschaft (Corps législatif) und Tribunat wurde zuerst jährlich ein Teil der Mitglieder erneuert, ab 1802 bei der gesetzgebenden Körperschaft (Corps législatif) alle 5 Jahre und beim Tribunat alle 3 Jahre.

Nach einem Zusatzartikel zu den Reichsverfassungen (Acte additionnel aux constitutions de l'Empire) vom 22. April 1815, am 1. Juni 1815 unter Berufung auf das Ergebnis einer Volksabstimmung (Plebiszit) öffentlich verkündet, gab es zwei Parlamentskammern, eine Pairskammer (Chambre des Pairs) aus vom Kaiser ernannten Mitgliedern und eine Repräsentantenkammer (Chambre des Représentants), die alle 5 Jahre vom Volk, das heißt den in Arrondissements und Département in eine Liste gewählten Männern, gewählt werden sollten.

Vgl. zu Wahlen in der Konsulatsverfassung vor allem Artikel 6 - 14, Artikel 16, Artikel 20, Artikel 27 und Artikel 31.

Verfassungstexte:

http://www.verfassungen.eu/f/fverf99-i.htm

http://www.verfassungen.eu/f/fverf02-i.htm

http://www.verfassungen.eu/f/fverf04-i.htm

http://www.verfassungen.eu/f/fverf15-i.htm (zu Wahlen Artikel 8 und Artikel 27 - 33)

einführend:

https://de.wikipedia.org/wiki/Franz%C3%B6sisches_Konsulat

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Ersten_Franz%C3%B6sischen_Kaiserreiches

Nein. Wenn Du den Ersten meinst.

Es gab eine Volksabstimmung, mit der er sich legitimieren liess und die angeblich über 90 Prozent Zustimmung zu seiner Alleinherrschaft erbrachte.

"Den Rat der 500", quasi das Parlament, hatte er ja mit seinen Truppen gesprengt, als er sich zum Konsul ernennen liess.

Das kannst du alles aber alles nachlesen.

Seit 1848 gibt es in Frankreich das Wahlrecht, erst nur für Männer, also ja, aber Napeoleon schränkte jedoch die wählbaren Kandidaten durch Notablenlisten ein. Une er ernannte auch alle Richter, Minister usw. selbst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

nein,....Napoleon war Kaiser,....

Robo267 
Fragesteller
 06.09.2020, 14:15

Damit meine ich die Nationalversammlung

0
Ruenbezahl  06.09.2020, 14:17

Auch in Kaiserreichen hat es Wahlen gegeben, das nennt man parlamentarische Monarchie. Napoleon war jedoch als Kaiser ein autoritärer Alleinherrscher.

2