G37 - Bedarf an Brille, wer zahlt?
Mal angenommen, bei einer G37 Untersuchung kommt heraus, dass ein Arbeitnehmer für Bildschirmarbeit eine Brille benötigt. Wer trägt dann die Kosten für die Brille? Muss der Arbeitnehmer dann die Brille selbst bezahlen,da er Sie ja auch privat nutzen könnte oder muss der Arbeitgeber die Brille zahlen, weil es ja eine Art Werkzeug/Hilfsmittel ist, die im arbeitsspezifischen Kontext genutzt wird?
2 Antworten
Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (kurz ArbmedVV) dazu verpflichtet, Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen arbeitsmedizinische Vorsorgen anzubieten und die Kosten dafür zu tragen.
Allerdings muss er nur die einfachste Ausführung übernehmen. Also mit einem Zuschuss kannst du auf jeden Fall rechnen. Manchmal ist es auch eine Verhandlungssache mit dem AG, ein Festbetrag ist nicht angegeben. Der AG kann dich aber dazu zwingen, dass du nur zu einem bestimmten Optikladen gehen darfst, weil er dort für diese Fälle ein Abkommen abgeschlossen hat.
Rede mit deinem Chef.
Der Arbeitgeber muss nicht zahlen, viele Arbeitgeber zahlen aber einen Zuschuss zu der Brille.