Für Studium Arbeit kündigen?
Hallo, im Oktober fange ich ein Vollzeitstudium an, derzeit arbeite ich in Teilzeit.
Wenn ich kündige, muss ich mich dann arbeitslos melden und dann sagen, dass ich studieren werde? Ggf will ich das erste Jahr erst gucken, wie gut ich mit dem Stoff und dem Lernen vorankomme und ab dem 3. Semester wieder arbeiten.
Wird die Arge mich dann versuchen zu vermitteln? Ich meine ich studiere 40h die Woche dann. Kriege ich dann ALG2?
2 Antworten
ALG2 kann nicht bezogen werden, du steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
Wenn du kündigst gibts auch für ALG1 eine 3monatige Sperre (Krankenversicherung muss in dem Zeitraum selbst getragen werden). Gesetzt dem Fall, dass du ALG1 beziehen kannst
Dann gibts trotzdem eine Sperre. Ist trotzdem selbstverschuldet.
Wie du die KV bezahlst bleibt dann dir überlassen. Wie hast du dir deine Studiumsfinanzierung denn vorgestellt?
Dann bekommst du BaföG. Das musst du allerdings beantragen. Wenn du studierst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Was wäre, wenn ich einen Aufheungsvertrag mit meinem Arbeitgeber vereinbare? Krieg ich dann auch eine Sperre? Wie soll ich die KV bezahlen, wenn ich kein Geld habe?