Führerscheinklasse Unimog?
Abend zusammen, ich komme aus Stuttgart aus einem Weinbaubetrieb, die Lese steht vor der Tür und ich hab keine Ahnung ob ich mit unserem Zugfahrzeug fahren darf. Es handelt sich um einen alten Unimog mit einer bbH von 60 km/h und einem landwirtschaftlichen Kennzeichen. Ich befinde mich im Besitz der Führerscheinklassen B und T und der T sagt ja eigentlich aus, dass man zum fahren von landwirtschaftlichen Maschinen mit einer bbH von 60 befähigt ist was ja eigentlich heißt, dass es gehen müsste. Ich hab jetzt aber schon von einigen gehört dass man es trotzdem nicht darf weil es ja ein Militärfahrzeug ist und kein Traktor und man deshalb die Klasse C braucht. Vielleicht hat hier ja einer eine Fachkenntnis und kann mir weiterhelfen. Wobei andererseits, wo kein Kläger da kein Richter 😇 Danke schon mal im Voraus
4 Antworten
und der T sagt ja eigentlich aus, dass man zum fahren von landwirtschaftlichen Maschinen mit einer bbH von 60 befähigt ist
Erstens, wenn dann bist du berechtigt, zu fahren.
Und zweitens sind die Führerscheinklassen L und T auf den landwirtschaftlichen Zweck der Fahrt beschränkt. Du darfst bei Führerscheinklasse T nicht den Wohnwagen an den Traktor hängen und damit zum Campen fahren!
Aber Fahrten im Rahmen der Weinlese sind ja landwirtschaftlicher Zweck. Soweit also schonmal: Check.
weil es ja ein Militärfahrzeug ist und kein Traktor
Das steht, ganz einfach: Im Fahrzeugschein. Als was ist das Fahrzeug zugelassen?
Wenn es als LKW zugelassen ist, darfst du damit nicht fahren. Weil du keine Fahrerlaubnis für LKW über 3,5 t hast.
Wenn es als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist, darfst du damit fahren. Weil du landwirtschaftliche Zugmaschinen zu landwirtschaftlichen Zwecken fahren darfst. Deshalb darf man ja mit dem T-Führerschein auch Agrotrucks fahren - die sind als landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen (wozu sie gewisse Auflagen erfüllen müssen, z.B. max. 60 km/h).
Beim Unimog ist grundsätzlich beides möglich, also dass er als LKW zugelassen ist oder als landwirtschaftliche Zugmaschine. Aber: Wenn der auf 60 km/h begrenzt ist und ein grünes Nummernschild hat, ist er höchstwahrscheinlich als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen.
Wobei andererseits, wo kein Kläger da kein Richter 😇
Eine Einstellung, die einem spätestens dann richtig auf den Kopf fällt, wenn ein Unfall passiert ist und jemand einen Schuldigen sucht.
Ich werde nie verstehen, warum Leute ihr Denken freiwillig so weit einschränken, zu glauben dass Vorschriften allein dazu da sind dass jemand was zum Kontrollieren hat.
Naja, irgendwo muss man halt abgrenzen. Ja, wenn man landwirtschaftliche Fahrzeuge auf 60 km/h beschränkt, fragt man sich ob es dann wirklich der große Unterschied ist, wenn ein Fahrzeug 65 km/h fährt. Aber das Problem hättest du genauso, wenn du landwirtschaftliche Fahrzeuge auf 65 km/h beschränken würdest und ein anderer mit einem 70 km/h schnellen Fahrzeug anfängt, es kann doch wegen der 5 km/h nicht sein dass er das jetzt nicht fahren darf.
Es gibt Lösungen für dieses Problem. Man kann Fahrzeuge drosseln; bei z.B. dem 406er Unimog wird es nicht kriegsentscheidend sein ob er nun 65 km/h erreicht oder 60. Und wenn es einem Betrieb so wichtig ist, dass eine bestimmte Person ein bestimmtes Fahrzeug fahren darf, gehört eben die Finanzierung eines Führerscheins zu den Betriebsausgaben. So bin ich auch zu meinem LKW-Führerschein gekommen^^
Kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs an, es gibt die sogenannten kleinen Unimog mit zgG von 7,5 Tonnen, die darf man mit dem alten Klasse 3 fahren und die großen Unimog, dazu braucht man Klasse C. Nach meiner Kenntnis berechtigt die Klasse T auch zum fahren der kleinen Unimog.
Nach meiner Kenntnis berechtigt die Klasse T auch zum fahren der kleinen Unimog.
Klasse T berechtigt nicht zum Fahren von LKW. Wenn das Ding also als LKW zugelassen ist, ist Klasse T darauf nicht anwendbar.
Für Klasse T muss das Fahrzeug als landwirtschaftliches Fahrzeug zugelassen sein und die Fahrt einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen.
Er hat geschrieben dass der Unimog grüne Kennzeichen hat, also ist er als landwirtschaftliches Fahrzeug zugelassen.
Woher weißt du, dass die Kfz-Steuerbefreiung des Fahrzeuges auf der landwirtschaftlichen Nutzung basiert und nicht auf einer der anderen steuerbegünstigten Nutzungsformen?
Welcher andere Zweck wäre deiner Meinung nach in einem Weinbaubetrieb denkbar?
Dass der Unimog ein Militärfahrzeug ist, stimmt so nicht. Er wird zwar auch vom Militär genutzt, wurde aber ursprünglich als universeller Geräteträger für die Landwirtschaft entwickelt. Daher passt das mit dem T-Führerschein wenn er die entsprechende Zulassung bis 60 km/h hat.
Mal abgesehen davon haben die kleinen Unimogs die man gelegentlich bei Weinbauern sieht doch gar nicht über 3,5t also darfst du sie auch mit deinem B Führerschein fahren.
Zugmaschine, lof Kennzeichen, bis 60 kmh = t Führerschein.
Naja, ein grünes Nummernschild ist bei Weitem nicht nur auf LoF beschränkt.
Darum ja auch der lof Zweck. Eine grüne Nummer alleine reicht nicht.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich muss mir das wohl genauer nochmal ansehen und genau gucken als was er zugelassen ist. Zu dem Schluss: Ich gehöre weiß Gott nicht zu den Menschen die glauben dass Vorschriften nur dafür da sind, um Menschen zu ärgern so meine ich das auch nicht. Jedoch ist es halt relativ frustrierend wenn ich höre, dass mein Onkel ein paar Fahrstunden gemacht hat und dann alle Klassen fahren durfte und ich tue mir das volle Theater an und Zahl nen Haufen Geld und darf dann trotzdem mit dem Unimog nicht fahren wegen 5 km/h bbH hin oder her obwohl man eh nur mit den 25er Hängern unterwegs ist. Da ist die Versuchung natürlich groß sowas zu ignorieren in der Hoffnung nicht erwischt zu werden. Natürlich ist’s nicht ok aber es kann doch ned ernsthaft sein dass man dann extra den LKW Führerschein machen muss nur weil im Familienbetrieb so ein Fahrzeug ist. Das ich mich da jedoch im Kreis aufrege ist auch klar