Führerscheinentzug , was weis der chef?

6 Antworten

Hier stellt sich sowohl die Frage nach der Wahrheit der Geschichte als auch nach der Auswirkung auf den Arbeitsvertrag.

Also eines nach dem anderen:

Bei einem Dienstwagen ist idR die Firma als Halter eingetragen, dh dass bei einer OWi zuerst die Firma angeschrieben wird und einen Anhörungsbogen erhält.

Davon KANN es Ausnahmen geben, zB wenn die Identität des Fahrers direkt beim Verstoß festgestellt wurde. Dann hat allerdings die Firma kein Auskunftsrecht bei der Polizei (nicht beim Ordnungsamt, das ist nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig).

Als nächstes muss man beachten, dass nicht jedes Fahrverbot sofort wirksam wird, sondern bis zu 4 Monaten zwischen Rechtskraft des Bußgeldbescheides und Antritt des Fahrverbots liegen kann - und die Zeit bis zur Rechtskraft des Bußgeldbescheides kann man durch juristische Tricks auch um mehrere Monate verlängern. Herr A hat somit uU fast ein Jahr Zeit, um die Abgabe des Führerscheins in seine Urlaubszeit zu legen.

Alternativ kann Herr A auch einen Fahrer für die Zeit des Fahrverbots anheuern.

In beiden Fällen könnte Herr A einfach weiterarbeiten.

Und selbst WENN Herr A trotz Fahrverbot weiter gefahren wäre (was der Arbeitgeber nicht beweisen kann), dann wäre das ein Problem zwischen Herrn A und dem Staatsanwalt, nicht zwischen Herrn A und seinem Arbeitgeber.

Denn hier kommen wir zum eigentlich entscheidenden Punkt: Hat das Fahrverbot Herrn A gehindert, die aus seinem Arbeitsvertrag resultierenden Pflichten zu erfüllen?

Das sollte der Chef auch ohne Auskunft Dritter beurteilen können, in dem er die Arbeitsberichte, Abrechnungen, Fahrtenbücher etc kontrolliert. Wenn Herr A seine Arbeit korrekt erledigt hat, sehe ich weder Grund noch Möglichkeit für arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Für die Zukunft würde ich mir als Chef aber überlegen:

a) Warum erfolgt so eine Denunziation erst nach 1 Jahr und dann anonym? Will ein Kollege Herrn A schaden?

b) Sollte man den Führeracheinstatus der Außendienstmitarbeiter öfters überprüfen? Steht der damit verbundene Mehraufwand in Relation zum Nutzen?

Nur mal so als Gedankengang: Der Chef hat ja zumindest zu bestimmten Daten Zugang. Beispielsweise kann er anhand der Kraftstoffrechnungen in etwa nachvollziehen, wie viele Kilometer das firmeneigene Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum zurückgelegt hat. Zum anderen hat er Zugriff auf das Fahrtenbuch, sofern dieses zu führen ist oder geführt wird.

Zudem hat er Zugriff auf verschiedene Dokumentation, beispielsweise auf Besuchsberichte, Wochenarbeitsberichte usw.

Insofern kann der Arbeitgeber ggfs. aus diesen Daten schon Informationen gewinnen. Wenn der Mitarbeiter das Firmenfahrzeug einen Monat lang nicht bewegt hat, dann dürfte das durchaus auffallen. Wenn die Dokumentation des MA ordnungsgemäß geführt worden ist, dann dürfte da ja ausschließlich Homeoffice vermerkt sein. Wenn die Dokumentation gefälscht ist, dann lässt sich das in der Regel auch z.B. durch den Abgleich mit den angeblich besuchten Kunden herausfinden.

Die Frage ist jetzt, ob das Verhalten des Mitarbeiters dem Unternehmen geschadet hat. Gerade im vergangegen Jahr war es ja monatelang quasi normal, dass keine Kundenbesuche usw. möglich waren und bis zu 100% der Arbeit von Außendienstlern sowieso im Homeoffice stattgefunden hat.

Doertz 
Fragesteller
 25.09.2021, 10:51

Ja doch. Geht um die Prüfung von Elektrogeräten in großen Firmen, meist auch Nachtarbeit

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Der Chef hat kaum eine Möglichkeit, da er das bereits überstandene Fahrverbot nicht beweisen kann. Wenn Herr A alles abstreitet, sehe ich keine Handhabe für den Chef.

Doertz 
Fragesteller
 25.09.2021, 10:56

Geht darum, ob der Chef jetzt noch die Möglichkeit hat das Ganze zu beweisen über Ordnungsamt etc da er ja auch der Halter des Fahrzeugs ist.

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Was denn nun? Nachfrage oder Bedingung?

Abgesehen davon - wie sollte das beweisbar sein? Der Käse ist längst gegessen!

Und: Bei einem Monat handelt es sich nicht um einen Entzug der Fahrerlaubnis, sondern lediglich um ein Fahrverbot. Da ist ein gewaltiger Unterschied!

Doertz 
Fragesteller
 25.09.2021, 02:46

Beim Ordnungsamt erfragen?

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Doertz 
Fragesteller
 25.09.2021, 10:52

i hab keinen Führerschein und kenne den Unterschied nicht 🙄

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Vielleicht ist Herr A sein Verbot im Urlaub angetreten?

Doertz 
Fragesteller
 25.09.2021, 10:49

Nein, er hat weiter gearbeitet

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