Führerschein neu Antrag warum nochmals erste Hilfe Bescheinigung abgeben?

4 Antworten

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Wer den Führerschein neu beantragt, der muss sich auf jede Menge Bürokratie einstellen. Benötigt werden in jedem Fall:

• der ausgefüllte Führerschein-Antrag (gibt es bei der Behörde)

• ein Passfoto

• ein Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (maximal zwei Jahre alt)

• eine Bescheinigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses

• Nach Entzug der Fahrerlaubnis: Je nach behördlicher Anordnung für die Wiedererteilung ein Nachweis über eine bestandene Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Quelle: https://www.autobild.de/artikel/fuehrerschein-neu-beantragen-13808233.html

Man kann sich nun über Sinn und Unsinn der erneuten Vorlage der Erste-Hilfe-Bescheinigung streiten, Tatsache ist, sie wird verlangt.

Und damit ist dann schon alles gesagt.

Hast Du keine mehr, dann mach doch rasch den Kurs noch mal.

Die 20 - 40 Euro sind dann auch noch verschmerzbar.


homefronter 
Beitragsersteller
 18.08.2019, 12:03

Irgendwie macht des voll keinen Sinn ? Des heißt wenn ich nach 5 Jahren meinen Motorrad Führerschein machen möchte muss ich den Mist wieder machen ?? Eigentlich ist das ja nix anderes 😁

LeChuck01  18.08.2019, 13:08
@homefronter

Wie gesagt, man kann sich über Sinn und Unsinn streiten. Leider ändert das nichts.

Dein Kurs wird nicht mehr ausreichen?

Gültigkeit von "Erste Hilfe Kursen" und "lebensrettenden Sofortmaßnahmen"

Der neue, nun erforderliche Kurs hat 9 Stunden. Siehe § 19 FeV (seit 19. März 2019):

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Der alte Kurs (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) hatte 7,5 bzw. 8 Stunden. Daher ist er »nicht mehr gültig« wenn man den Führerschein um eine neue Klasse erweitern will. Die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt. Daher muss man den 9-stündigen Kurs besuchen und den Nachweis darüber bei der Führerscheinstelle einreichen.

Es gab eine Übergangsregelung für jene, welche vor der Änderung des § 19 FeV ihren Kurs belegt hatten (für den aktuellen Erwerb bzw. eine Erweiterung). Diese lief am 1. April 2015 aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast du die lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder wirklich einen Erste-Hilfe-Kurs von "mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten"?


homefronter 
Beitragsersteller
 18.08.2019, 11:52

Also ich habe den Kurs gemacht der ging von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr Abend. Den ganzen Tag. Denn musste ich machen und meinem Fahrlehrer vorzeigen das ich die praktische Prüfungen machen durfte

Appelmus  18.08.2019, 12:03
@homefronter

Wenn der Krs die offiziellen 9 UE à 45 Minuten hat, dann hast du den "richtigen" Kurs. Bringt dir nur nichts, wenn du z. B. keine Kopie davon hast oder du ggf. beim Anbieter des Erste-Hilfe-Kurses eine ausgestellt bekommst.

homefronter 
Beitragsersteller
 18.08.2019, 12:05
@Appelmus

😭😭😭😭😭😭 Oh man net schon wieder da hin 😂😂😂

Ein normaler erste Hilfe - Kurs hat halt lediglich eine Gültigkeit von max. 2 Jahren und müsste dann wieder aufgefrischt werden , z.B. für eine Tätigkeit als betrieblicher Ersthelfer .

Beim einem Antrag auf ( Wieder- ) Erteilung einer Fahrerlaubnis darf die ( letzte ) Schulung zur ersten Hilfe demach auch nur eine bestimmte Zeit zurück liegen .


migebuff  18.08.2019, 12:03

Dafür hätte ich gern ein Zitat der Rechtsgrundlage ;)