Führerschein in anderem Landkreis machen?

3 Antworten

Kein Problem, §17 Fev:

(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Wo du zur Fahrschule gehst, ist völlig unerheblich.

Ja, das geht.

Praktischerweise würde ich aber dann die Fahrstunden auch in einer Fahrschule machen, die in dem anderen Landkreis liegt.

Um die Formulare kümmert sich die Fahrschule, mit deren Fahrzeug du die Prüfung machst. Sie sagen dir, was du alles vorlegen musst.

Lernen darfst du überall.

Ich weiß aber nicht, ob die Behörde, die den Führerschein ausstellt, mit deinem Wohnsitz übereinstimmen muss. Zur Not machst du die Prüfung zu Hause und nimmst dir dafür einen Tag frei.

Frag mal bei der Fahrschule nach.