Führerschein?

2 Antworten

weil ich für 2 Sekunden 2 Km/h zu schnell war

Laut Punkt 1.3.8.9 der Prüfungsrichtlinie sind "kurzfristige unwesentliche Überschreitungen" nicht zu beanstanden.

Wie lang muss ich mindestens warten bis ich die nächste Prüfung machen darf.

Siehe §18 FeV:

(1) Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums, in der Regel mindestens zwei Wochen, wiederholt werden. In den Fällen des Satzes 1 kann die Frist für die Wiederholung der Prüfung auf bis zu neun Monate festgelegt werden.

Müssten 2 Wochen sein. Viel Glück


Squixx391 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 00:21

Dankeschön 🙏🏼 brauch ich dazwischen nochmal Fahrstunde?