Freundin verlangt sachen zurück?
Wunderschönen guten tag, ich hätte vor meiner frage noch eine bitte, und zwar dass hier nicht nach eigenen meinungen geantwortet wird oder was besser wäre sondern nur meine rechtsfrage beantwortet wird.
Meine freundin ist wie ich in meiner vorherigen frage bereits erwähnt habe von Oberösterreich nach Deutschland zu ihren eltern gefahren und hat von dort aus schluss gemacht.
Wie sich herausgestellt hat hat sie in den letzten wochen unserer beziehung genug schlechtes gemacht dass ich jede sympathy für diese Frau verloren habe.
Sie verlangt nun ihre sachen sowie ihre dokumente zurück.
Ich habe aber aufgrund dessen was sie mir angetan hat kein interesse ihr irgendetwas davon zukommen zu lassen.
Versteht mich nicht falsch, sie kann gerne jemanden schicken oder selber die 900km fahren und es abholen, aber ich werde keinen finger rühren es ihr zukommen zu lassen egal ob die sachen oder dokumente. Weshalb mir niemand vorwerfen kann dass ich es ihr Vorenthalte.
Nun wollte ich fragen ob ich ihr LEGAL eine frist setzen kann, wie lange sie gesetzlich sein muss oder was ihr als fair empfindet und was ich nach ablauf der frist mit den sachen/dokumente anstellen soll. Ich werde sie definitiv nicht biss in die ewigkeit mitschleppen.
Daher bitte ich euch, euch mit euren persönlichen meinungen dazu zurück zu halten, mich interesiert nur die rechtslage.
Natürlich werde ich auch noch schauen ob ich einen anwalt dafür auftreiben kann, aber im vorhinein zu wissen was sache ist und ihr schonmal eine frist setzen zu können würde mir gut tun.
Im netz selber finde ich leider nichts dazu.
Danke schonmal an alle im vorraus. :)
2 Antworten
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Die Frage ist rechtlich kompliziert, da hier deutsches und/oder österreichisches Recht gelten kann.
Wäre es eine rein deutsche Angelegenheit: sie hat einen Herausgabeanspruch Ihres Eigentums. Ihr eine Frist zur Abholung zu setzen ist erstmal nicht problematisch - was Du mit ihrem Eigentum nach versteichen der Frist aber tust, kann schon ein Problem sein. Direkt entsorgen wirst Du das nicht dürfen (ohne evtl. Schadensersatz leisten zu müssen). Ich würde ihr zunächst eine Frist zur Abholung setzen (sie kann ja z.B. einen Postdienstleister zur Abholung schicken). Verstreicht das, würde ich ihr die Entsorgung in 6 Monaten ankündigen und einen Satz da rein schreiben, dass sie das Stillschweigend akzeptiert, wenn sie nicht wiederspricht.
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Ich bitte dich, gib mir deine PayPal adresse! Ich möchte dir das nächste essen ausgeben alleine dafür dass ich nicht so schnell mit einer so hilfreichen antwort gerechnet habe!
Hättest du eine idee wo ich diese frage nochmal stellen könnte oder wo ich heute noch jemanden finden könnte der es mir etwas genauer erklären kann wie ich mich da absichern kann?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Aqualover/1693577915565_nmmslarge__0_842_1800_1800_c1868a15e6796f67c6f0f6ee29964b2d.jpg?v=1693577916000)
Soweit ich weiss darfst du das. Selber schuld wenn die das vergisst, keiner kann dich zwingen ihr irgendwas unentlohnt zukommen zu lassen.