Freundin verlangt sachen zurück?

2 Antworten

Die Frage ist rechtlich kompliziert, da hier deutsches und/oder österreichisches Recht gelten kann.

Wäre es eine rein deutsche Angelegenheit: sie hat einen Herausgabeanspruch Ihres Eigentums. Ihr eine Frist zur Abholung zu setzen ist erstmal nicht problematisch - was Du mit ihrem Eigentum nach versteichen der Frist aber tust, kann schon ein Problem sein. Direkt entsorgen wirst Du das nicht dürfen (ohne evtl. Schadensersatz leisten zu müssen). Ich würde ihr zunächst eine Frist zur Abholung setzen (sie kann ja z.B. einen Postdienstleister zur Abholung schicken). Verstreicht das, würde ich ihr die Entsorgung in 6 Monaten ankündigen und einen Satz da rein schreiben, dass sie das Stillschweigend akzeptiert, wenn sie nicht wiederspricht.


Marcell1 
Fragesteller
 22.05.2024, 16:16

Ich bitte dich, gib mir deine PayPal adresse! Ich möchte dir das nächste essen ausgeben alleine dafür dass ich nicht so schnell mit einer so hilfreichen antwort gerechnet habe!

Hättest du eine idee wo ich diese frage nochmal stellen könnte oder wo ich heute noch jemanden finden könnte der es mir etwas genauer erklären kann wie ich mich da absichern kann?

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Soweit ich weiss darfst du das. Selber schuld wenn die das vergisst, keiner kann dich zwingen ihr irgendwas unentlohnt zukommen zu lassen.