Freundin trennt sich und bricht den Kontakt komplett ab und blockiert überall wie lange warten bis ich. Ich beim Jugendamt melde wegen unsere Tochter?

3 Antworten

entwirf eine umgangsvereinbarung in form eines kalenders und trage dort deine umgangsforderungen ein:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

wäre so das mögliche mindestmaß oder das was du jobtechnisch umsetzen kannst. sende ihr das in zweifacher form per post zu mit bitte um unterschrift und einer frist von 7 tagen. mach in der zwischenzeit einen mediationstermin bei jugendamt. sollte sie darauf nicht eingehen und eine einigung nicht möglich sein, such dir einen anwalt für familienrecht und setz das recht auf umgang für das kind durch beim familiengericht

Ich würde mich SOFORT beim Jugendamt melden. Sie darf dir die Tochter nicht vorenthalten und die Aktion spricht auch sehr gegen sie


HarryXXX  29.08.2023, 17:20

Das Jugendamt wird da nicht tätig werden, denn es gibt keinen Grund dafür. Ohne Antrag liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter.

Am einfachsten wird es wohl laufen, wenn beide gemeinsam ein geteiltes Sorgerecht beim Amtsgericht/Familiengericht beantragen.
Ansonsten muss der Vater einen Antrag für Mitsorge beim zuständigen Gericht stellen. Dem Jugendamt wird das erstmal egal sein.

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Eswirdbesser141 
Fragesteller
 29.08.2023, 17:24
@HarryXXX

Okay ja sie hat das alleinige sorge Recht habe nur die Vaterschaftsanerkennung heißt das jetzt ich darf nur zahlen und meine Tochter nicht sehen?

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Tand0r  29.08.2023, 20:33
@HarryXXX

Es geht im Moment aber gar nicht ums Sorgerecht.

Was er im Moment will ist erst mal sein Umgangsrecht wahrnehmen, und das hat er in jedem Fall.

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Tand0r  29.08.2023, 20:38
@Eswirdbesser141

Doch du darfst deine Tochter sehen.

Für Übernachtungen bei dir ist es vielleicht noch ein bisschen früh, aber du darfst sie an mindestens 3 Tagen die Woche sehen und auch etwas alleine mit Ihr unternehmen.

Das kann dir deine ex nicht verbieten.

Ich würde Ihr wohl 1-2 Wochen Zeit geben danach würde ich Druck machen das du das durchgesetzt bekommst. Da die 2 Wochen ja schon abgelaufen sind als genau jetzt.

Erst mal über das Jugendamt, zur Not auch über einen Anwalt.

Auch das gemeinsame Sorgerecht kannst du bekommen, das durchzusetzen ist aber etwas schwieriger.

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Liverpool1  09.09.2023, 09:08
@Eswirdbesser141

natürlich darfst du dein kind sehen. du musst den unterhalt bei der km einfordern oder eben übernachtungen, urlaubsregelung und feiertage gerichtlich durchsetzen

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Schreib ihr einen Brief und bitte um Umgang mit deinem Kind. Wenn sie innerhalb einer Woche nicht reagiert hol dir rechtliche Beratung und geh zeitgleich zum Jugendamt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)