Freundin trennt sich und bricht den Kontakt komplett ab und blockiert überall wie lange warten bis ich. Ich beim Jugendamt melde wegen unsere Tochter?
Hallo alle zusammen.
Meine Freundin hat sich von mir getrennt und komplett den Kontakt abgebrochen und hat mich überall blockiert normal anrufen geht nicht ans kommen nicht an whats App auch blockiert selbst E-Mail-Adresse wurde blockiert. Wir haben eine 1 jährige Tochter zusammen. Meine Frage ist nun wie lange ich warten soll bis ich Kontakt zum Jugendamt aufnehmen damit ich mein Kind wieder sehen kann, weil sie mir so sehr fehlt eigentlich fehlen sie mir beide aber ich werde so langsam verrückt meine Tochter nicht zu sehen und nix zu hören nach dem ich sie 1jahr lang wirklich 24/7 um mich hatte.weil eigentlich hätte ich die Hoffnung daß es funktioniert alle 2 Woche so wie sie es gesagt hatte als ich sie zu letzt gesehen hab. Es ist heute genau 2 Woche. Her als ich sie zu letzt gesehen habe.
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe ich hoffe es kann mir jemand die Frage beantworten
3 Antworten
entwirf eine umgangsvereinbarung in form eines kalenders und trage dort deine umgangsforderungen ein:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
wäre so das mögliche mindestmaß oder das was du jobtechnisch umsetzen kannst. sende ihr das in zweifacher form per post zu mit bitte um unterschrift und einer frist von 7 tagen. mach in der zwischenzeit einen mediationstermin bei jugendamt. sollte sie darauf nicht eingehen und eine einigung nicht möglich sein, such dir einen anwalt für familienrecht und setz das recht auf umgang für das kind durch beim familiengericht
Ich würde mich SOFORT beim Jugendamt melden. Sie darf dir die Tochter nicht vorenthalten und die Aktion spricht auch sehr gegen sie
Okay ja sie hat das alleinige sorge Recht habe nur die Vaterschaftsanerkennung heißt das jetzt ich darf nur zahlen und meine Tochter nicht sehen?
Doch du darfst deine Tochter sehen.
Für Übernachtungen bei dir ist es vielleicht noch ein bisschen früh, aber du darfst sie an mindestens 3 Tagen die Woche sehen und auch etwas alleine mit Ihr unternehmen.
Das kann dir deine ex nicht verbieten.
Ich würde Ihr wohl 1-2 Wochen Zeit geben danach würde ich Druck machen das du das durchgesetzt bekommst. Da die 2 Wochen ja schon abgelaufen sind als genau jetzt.
Erst mal über das Jugendamt, zur Not auch über einen Anwalt.
Auch das gemeinsame Sorgerecht kannst du bekommen, das durchzusetzen ist aber etwas schwieriger.
natürlich darfst du dein kind sehen. du musst den unterhalt bei der km einfordern oder eben übernachtungen, urlaubsregelung und feiertage gerichtlich durchsetzen
Schreib ihr einen Brief und bitte um Umgang mit deinem Kind. Wenn sie innerhalb einer Woche nicht reagiert hol dir rechtliche Beratung und geh zeitgleich zum Jugendamt.
Das Jugendamt wird da nicht tätig werden, denn es gibt keinen Grund dafür. Ohne Antrag liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter.
Am einfachsten wird es wohl laufen, wenn beide gemeinsam ein geteiltes Sorgerecht beim Amtsgericht/Familiengericht beantragen.
Ansonsten muss der Vater einen Antrag für Mitsorge beim zuständigen Gericht stellen. Dem Jugendamt wird das erstmal egal sein.