Freund spuckt mir ins Gesicht?

4 Antworten

Mache ihm deutlich wie herabwürdigend und widerlich das für dich ist. Das niemand einen Menschen so behandeln soll und darf.

Ich kenne soetwas nur aus dem bdsm Kontext. Da ist das abgesprochen und ok. In einer Beziehung, wenn einer es nicht will, niemals!

Er hat bestimmt tourett- Syndrom mit kolopralie! Einfach mal googeln. Sind neurotische Störung

Warten, bis du gehen kannst, DANN geh. Und zwar ohne Abschiedsgruß.

Du kannst jederzeit gehen wohin du willst du bist kein Eigentum.


AncientPredator  11.01.2022, 02:55

Anscheinend ja nicht 🤷‍♂️ finanzielle Abhängigkeit?

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AncientPredator  11.01.2022, 02:56
@RainOne101

Doch. Wenn man sich selber in diese Lage bringt....und wenn man zur Schule geht und bei Eltern wohnt...

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Lmorg  11.01.2022, 02:57
@RainOne101

Ähm, doch. Finanzielle Abhängigkeit ist real - sie trifft nur nicht auf jeden Menschen zu.

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RainOne101  11.01.2022, 02:58
@Lmorg

Nein ist sie nicht, wir haben ein Sozialamt da kann man hingehen, man muss nicht von anderen abhängig sein.

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RainOne101  11.01.2022, 03:01
@AncientPredator

Sie wohnt aber anscheinend nicht bei den Eltern sonst würde sie ja nicht sagen das sie vom Freund nicht weg kann

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AncientPredator  11.01.2022, 03:04
@RainOne101

Ist ja auch so einfach. Ja ich geh mal kurz Sozialhilfe holen, schnell eigene Wohnung und fertig. Schöne Traumwelt hast du da.

Man kann auch sagen, weil wir ein Sozialisten haben dürfte es keine obdachlosen mehr geben... aaaaaber....

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RainOne101  11.01.2022, 03:05
@AncientPredator

Ja ist keine Traumwelt das ist so einfach. In der Zwischenzeit kann sie zu Eltern oder Bekannten gehen. Wenn man sich das Leben schwer machen will dann gehts natürlich nicht leicht.

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RainOne101  11.01.2022, 03:07
@AncientPredator

Obdachlose gibt es weil diese nicht arbeiten möchten und oder Alkoholsüchtig/Drogensüchtig sind. In Deutschland braucht keiner Obdachlos sein.

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RainOne101  11.01.2022, 03:13
@AncientPredator

Nein aber mein Kumpel damals und der hat eine komplette Einrichtung sogar bekommen weil seine Eltern gewaltbereit zu ihm waren. Dann ist er für die Überbrückung bei mir gewesen. Wie gesagt wir haben ein Sozialsystem hier muss keiner Obdachlos sein oder sich finanziell abhängig machen. Wenn man natürlich alle Jobangebote ablehnt, die Sozialhilfe ansich ablehnt oder sich bei Alkoholsucht/Drogensucht nicht helfen lassen will, dann landet man auf der Strasse.

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Lmorg  11.01.2022, 03:13
@RainOne101

Ah.

"Personen, die nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, sowie bedürftige Personen über 65 Jahre haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe. (...)

Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden, wird geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Das Gleiche gilt für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene. (...)"

Wer also schon mal aus dem SGB X rausfällt, hat ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II:

§ 7 SGB II Leistungsberechtigte

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html

Wenn du einen Lebenspartner hast, der genug verdient, um dich mit durchbringen zu können, kriegst du keine Leistung. Ergo bist du erst mal finanziell abhängig von deinem Partner. Das Geld beantragen und bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Per Gesetz (ALG II) kann die Behörde sich 6 Monate maximal Zeit lassen, bis sie den Antrag bescheiden MUSS. Bis der Antrag beschieden ist, sitzt man trotzdem erst mal ohne Kohle da.

Das ist nicht immer alles ganz so easy, wie manche sich das vorstellen.

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RainOne101  11.01.2022, 03:16
@Lmorg

Ein Lebenspartner? Das zählt nur wenn man verheiratet ist, sie spricht von einem Freund und der ist nicht verpflichtet sie finanziell zu unterstützen. Wenn sie sich trennt hat sie sowie keinen "Lebenspartner" mehr. Bei Familie sieht das anders aus und es kommt aufs Alter an.

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Lmorg  11.01.2022, 03:21
@RainOne101

Nein, das zählt nicht nur, wenn man verheiratet ist.

"Bei Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit auch das Einkommen und Vermögen der Partnerin bzw. des Partners zu berücksichtigen.

Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft liegt vor, wenn die Partnerin bzw. der Partner mit der bzw. dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Diese Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft können sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Partner eingehen.

Von dem Bestehen einer Partnerschaft ist auszugehen, wenn eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung gegeben ist, die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt.

Zudem muss zwischen der bzw. dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Partnerin bzw. dem Partner die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bestehen.

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partnerinnen und Partner:

• länger als ein Jahr zusammenleben,

• mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

• Kinder oder Angehörige im Haushalt gemeinsam versorgen oder

• befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der bzw. des Anderen zu verfügen.

Neben den Vermutungsregelungen können auch andere äußere Tatsachen das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft begründen. Dies kann z. B. ein gegebenes Eheversprechen, das Wohnen im gemeinsamen Wohneigentum oder die tatsächliche Pflege einer Partnerin bzw. eines Partners im gemeinsamen Haushalt sein. Hierzu kann es erforderlich sein, weitere Daten zu erheben."

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de › datei › dok_ba015675

Edit: Quelle hinzugefügt

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RainOne101  11.01.2022, 04:03
@Lmorg

Aber wenn sie auszieht dann hat das doch keinen Bestand mehr.

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Lmorg  11.01.2022, 12:52
@RainOne101

Naja, nicht jeder hat den Joker im Ärmel, noch anderswo hinziehen/aufgenommen zu können/werden. Das müssten dann schon großzügige Leute sein, die erst mal auf die Beteiligung an den Mietkosten verzichten. Auch hat leider nicht jeder Eltern, die einen in so einer Situation mit offenen Armen empfangen.

Mir geht's übrigens in der Diskussion hier nun bloß darum zu verdeutlichen, dass finanzielle Abhängigkeit - wenn die Umstände "passen" - ganz schnell entstehen kann. Das muss ja nicht auf die Fragestellerin zutreffen, da man diesbezüglich eh nur spekulieren kann ... rückt ja keine Infos raus, trotz Nachfragen, wieso sie da nicht weg kann, wie sie schreibt.

Glaube langsam ihr Problem ist so banal, dass es sicht nicht mal zu lohnen scheint, hier überhaupt mal mit den Leuten zu kommunizieren.

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