Fremde Person fährt mein Auto und wird geblitzt wer haftet?

8 Antworten

Die Buße betrifft natürlich denjenigen, der gefahren ist.

Allerdings wird der Brief zwangsweise erstmal dem Halter zugestellt, weil nur der über das Kennzeichen zu identifizieren ist. Der Halter muss dann eben angeben, dass nicht er gefahren ist sondern jemand anderes. Mit Name und Adresse, versteht sich.

Die Nummer "das war jemand anderes, aber ich kann nicht sagen wer" funktioniert dann, wenn auf dem Blitzerfoto jemand anderes zu sehen ist als der Halter. Der Halter wird nicht für etwas bestraft, das er nicht gemacht hat! In dem Fall kann halt niemand für den Verstoß büßen.

Aber damit sowas nicht mehr vorkommt, bekommt der Halter die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Damit er in Zukunft für jede Minute, die dieses Fahrzeug gefahren ist, sagen kann wer am Steuer saß. Und das stelle ich mir ziemlich nervig vor.

Da würde sich ja zunächst mal die Frage auftun, wie dieser "Fremde" an dein Auto gekommen ist.

Es wäre auch denkbar, dass dir ein Fahrtenbuch auferlegt wird, wenn sich das nicht klären lässt.

Du bekommst einen Anhörungsbogen mit Foto. Also wenn Du keine Angaben zur Person machst oder machen willst bzw. kannst, dann haftest automatisch Du als Halter. Die können dich sogar zwingen in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen, das auch regelmäßig kontrolliert wird.

Aber das alles ist ja nur eine Idee von dir und kein Fakt, so sehe ich das.

Niemand gibt sein fahrzeug einem Fremden.

Kinomikzu 
Fragesteller
 22.01.2024, 14:36

Alles klar, die Geldstrafe als Halter zu zahlen ist noch okay, aber wie sieht es mit den Punkten bzw Fahrverbot aus?

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Lachenpur  22.01.2024, 14:40
@Kinomikzu

Genau so wie die Strafe, das geht alles an den Halter. Also besser mal rausfinden, wem der Kollege das Fahrzeug illegal übergeben hat. Im Zweifelsfalle evtl. den Kollegen heranziehen und sagen der ist gefahren.

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Hallo, ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und über uns kann man - ohne eigenes Kostenrisiko - Bußgeldbescheide prüfen lassen. Daher haben ich öfters mit solchen Fragen zu tun. In Deutschland gilt in der Regel die Fahrerhaftung, wenn es um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht. Das heißt, der tatsächliche Fahrer muss die Sanktionen tragen und nicht der Halter. Eine Ausnahme stellen Verwarnungsgelder oder Bußgelder wegen Falschparken dar. Dort kann auch unter Umständen der Halter zur Kasse gebeten, auch wenn er nicht der Fahrer war. Ich hoffe diese Informationen helfen dir weiter!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst angeben, wer gefahren ist. Kannst du das nicht, wirst du ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen.