Freiwilliges und unfreiwilliges Handeln bei Aristoteles

2 Antworten

Von Experte PhoenixCat bestätigt

Freiwilliges und unfreiwilliges Handeln erörtert Aristoteles in der Hauptsache in Ἠθικὰ Νικομάχεια (Nikomachische Ethik; lateinischer Titel: Ethica Nicomachea) 3, 1 - 3 und (innerhalb einer Untersuchung der Gerechtigkeit) 5, 10, 1135 a –b.

Es geht dabei darum, was zuschreibbar/zurechenbar ist. Lob und Tadel bezieht sich auf den Bereich des Freiwilligen. Was unfreiwillig ist, bekommt Verzeihung, manchmal auch Mitleid. Freiwilligkeit/Unfreiwilligkeit ist außerdem eine Grundlage im Recht für die Festsetzung von Belohnungen und Bestrafungen.

Das begriffliche Gegensatzpaar «freiwillig» – «unfreiwillig» heißt altgriechisch ἑκών (hekôn) - ἄκων (akôn) bzw. ἑκούσιος (hekousios) - ἀκούσιος (akousios) und kann auch mit «absichtlich» – «unabsichtlich», «willentlich» – «unwillentlich», «gewollt» – «ungewollt» wiedergegeben werden.

Aristoteles definiert (Nikomachische Ethik 3, 3, 1111 a 22 – 24) das Freiwillige (τὸ ἑκούσιον) als das, dessen Ursprung/Ursache (ἀϱχή) im Handelnden selbst ist und bei dem er Wissen über die einzelnen Umstände der Handlung hat.

Bei Naturgewalt oder Zwang aufgrund von Macht/Herrschaft liegt der Ursprung/die Ursache einer Handlung nicht im Handelnden selbst.

Unfreiwillig ist, was durch Zwang/erzwungenermaßen/unter Gewalteinwirkung oder durch Unwissenheit (βίᾳ ἢ δι᾽ ἄγνοιαν) geschieht; erzwungen ist etwas, dessen Ursprung/Ursache außerhalb des Handelnden liegt, bei dem der Handelnde selbst also nichts beiträgt (Aristoteles, Nikomachische Ethik 3, 1, 1109 b35 – 1110 a 4).

Bei der Freiwilligkeit sind also zwei Bedingungen notwendig und deren gemeinsames Vorliegen ist hinreichend, eine Handlung als freiwillig zu beurteilen:

1) Abwesenheit/Fehlen von Zwang, da der Ursprung/die Ursache der Handlung im Handelnden selbst liegt (dies ermöglicht, auch menschlichen Kindern und den übrigen Lebewesen einen Anteil am Freiwilligen zuzuschreiben, da sie den Ursprung ihres Strebens in sich tragen)

2) Wissen über die relevanten Umstände einer Handlung in einer konkreten Handlungssituation

Bei der Unfreiwilligkeit gibt es zwei Arten unfreiwilliger Handlungen:

1) Handlung durch Zwang/unter Gewalteinwirkung

2) Handlung aus Unwissenheit

Das Unfreiwillige (τὸ ἀκούσιον) geschieht aufgrund von Zwang und einer Unwissenheit, aber nicht einer Unwissenheit über das für die Handelnden Nützliche/Zuträgliche/Förderliche, sondern einer Unkenntnis der konkreten Umstände, unter denen das Handeln stattfindet, und die Handelnden empfinden, nachdem sie Wissen bekommen haben, Schmerz und Bedauern/Reue.

Zu dem Wissen über relevante Umstände einer Handlung gehört Wissen über:

  • Subjekt der Handlung (Wer handelt?)
  • Inhalt der Handlung (Was tut jemand?)
  • Betroffene der Handlung (Auf wen oder was bezieht sich die Handlung?)
  • Mittel der Handlung (Womit tut jemand etwas?)
  • Art und Weise der Handlung (Wie handelt jemand?)
  • Zweck der Handlung (Wozu/mit welchem Ziel handelt jemand?)

Unwissenheit über Handlungsumstände kann dazu führen, etwas unfreiwillig zu tun. Die tatsächlich begangene Handlung weicht von dem ab, was erstrebt war. Beispielsweise kann Unwissenheit über eingesetzte Mittel zu ungewollten Ergebnissen/Wirkungen führen.

Vom Unfreiwilligen unterscheidet Aristoteles das Nicht-Freiwillige. Das Nicht-Freiwillige (τὸ οὐχ ἑκούσιον) geschieht aufgrund von Unwissenheit (δι᾽ ἄγνοιαν), ohne daß die Handelnden es bedauern.

Aristoteles erörtert auch noch gemischte Handlungen. Sie geschehen im Prinzip freiwillig, wenn auch mit unfreiwilligem Anteil. Der Ursprung/die Ursache der Handlung liegt zwar im Handelnden selbst, aber an sich würde er freiwillig nicht so handeln. Er tut dies nur aufgrund des Drucks der Umstände in einer augenblicklichen Situation in der Wahl eines kleineren Übels bzw. zugunsten eines sonst nicht erreichbaren Guten (z. B. Erpressung, mit der Drohung, Eltern oder Kinder, die jemand in seiner Gewalt hat, müßten sterben, wenn nicht eine geforderte Handlung ausgeführt wird, oder wenn bei einem Seesturm Ballast über Bord geworfen, damit ein Schiff nicht untergeht).

Handlungen, die aufgrund von Leidenschaften/Affekten (wie Zorn oder Begierde) geschehen, beurteilt Aristoteles nicht als unfreiwillig. Es gibt bei ihnen einen Ursprung im Menschen. Es wäre unpassend, das, was begehrt oder gemieden werden soll, unfreiwillig zu nennen.

Informationen in Büchern zum Thema:

Ralf Elm, hekôn (hekousios) – ouch hekôn- akôn (akousios) / freiwillig – nicht-freiwillig – unfreiwillig. In: Aristoteles-Lexikon. Herausgegeben von Otfried Höffe. Redaktion: Rolf Geiger und Philipp Brüllmann. Stuttgart : Kröner, 2005 (Kröners Taschenausgabe ; Band 459), S. 247 - 250

Christoph Rapp, Freiwilligkeit, Entscheidung und Verantwortlichkeit (III 1- 7). In: Aristoteles: Nikomachische Ethik. Herausgegeben von Otfried Höffe. 3., gegenüber der 2. bearbeiteten, unveränderte Auflage. Berlin : Akademie-Verlag, 2010 (Klassiker auslegen ; Band 2), S. 109 – 133

Albrecht  22.07.2014, 00:04

Ursula Wolf, Aristoteles' ›Nikomachische Ethik‹. 2., durchgesehene Auflage. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft (Werkinterpretationen), S. 116 - 124

1

Hallo, Aristoteles meinte wohlüberlegte Handlungen wären freiwillig und unüberlegte Handlungen unfreiwillig.Das ist natürlich falsch denn gut überlegte Taten werden genauso beeinflusst(determiniert) wie schlecht überlegte.Nur mit dem Unterschied das bei gut überdachten Taten sich vor allem objektive Einflüsse(Interessen u.s.w.) mehr im Oberbewusstsein tätig sind.Bei deren Anerkennung als Einflüsse gibt es immer wieder Probleme durch den Einfluss der Eitelkeit,was viele auch ,,Selbstwertgefühl´´ nennen.              Schopenhauer lehnte ,,Freiwilligkeit´´ ebenfalls ab mit dem Hinweis auf das Kausalitätsgesetz.