Freistellung für FFW?

4 Antworten

Rein rechtlich muss er dich frei stellen.

Praktisch ist das aber Blödsinn. Was nutzt ihm die Erstattung der Lohnkosten wenn der AG kurz vor Fertigstellung eines Auftrag abhaut und er Auftrag nicht fertig wird und so Folgeaufträge ausbleiben? Was nutzen ihm die paar Kröten wenn dadurch ein Feld nicht abgeerntet wird und ein massiver Schaden entsteht. Was wenn der AN ein wichtige Kundengespräch nicht war nehmen kann. Was passiert mit der Kindergruppe über die der AN die Aufsicht hat.

So Was spricht man vorher mit seinem AG ab und klärt vorher den Verfahrensweg.

Der AG sitzt am längeren Hebel, der findet Wege den AN 24/7/356 für die Feuerwehr frei zu stellen. Immer im Hinterkopf haben womit man seine Familie ernährt.

Hey,

Es kommt immer darauf an in welchem Bundesland zu lebst bzw. du in Amt bist.

Im Landesgesetz allgemein so zitiere ich von IHK " Die Landesgesetze sehen meist vor, dass Feuerwehrleute sowohl für Ausbildungsveranstaltungen als auch für die Einsätze bezahlt freigestellt werden müssen. Die Arbeitgeber können sich auf Antrag die Kosten von der öffentlichen Hand nach Maßgabe diverser Landesgesetze erstatten lassen".

Sollte dies dem Arbeitsgeber nicht genügen, gibt es Paragraphe für jedes Bundesland, die fest verordnen wie du und dein Arbeitsgeber handeln muss.

Baden-Württemberg: § 15Freistellung, Entgeltfortzahlung (FWG)

Bayern: Art. 9

Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden (BayFwG)

Berlin: § 1 Freistellung von Ehrenamtlichen Engagierten

Brandenburg:  § 9 Abs. 2 des BSchG

Bremen: § 52 BremHilfeG – Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall

Hamburg: Hierzu ist eine Ganze Satzung. Link: https://www.hamburg.de/contentblob/12690550/1d718dcf42e0cbc1c71cd6afc6ed9900/data/hamburgisches-fischerei-und-angelgesetz.pdf

Hessen: § 11 HBKG

Mecklenburg-Vorpommern: § 11 Absicherung der ehrenamtlich TätigenNiedersachen: § 12 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (3)1 NBrandSchGNRW: § 20 BHKG – Dienstpflichten, Freistellung (2)

Rheinland-Pfalz: § 13 Abs. 2 Satz 2 LBKG

Saarland: § 25 SBKG Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)

Sachsen: § 61 Absatz 3 SächsBRKG

Sachen- Anhalt: § 9 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (4)

Schleswig- Holstein: § 30 BrSchG

Thüringen: § 13 ThürBKG. Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -)

Hier kannst du nun nach deinem Bundesland schauen und Nachlesen.

LG :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, der Arbeitgeber muss freistellen, wenn der Mitarbeiter es bei Einstellung offenbart hat.

Dann bekommt er auch einen Teil seiner Kosten auf Antrag hin erstattet.