Einer Feuerwehr beizutreten ist zunächst wirklich was tolles, aber alles hat seine verschiedenen Seiten. Ich kann mal so meine Seiten aufzählen, die ich nach 8 Jahren so sammeln konnte.

Positives:

Es ist unfassbar spannend und schön ein Teil von etwas zu sein, was Leben rettet. Du lernst unfassbar viel und du lernst auch nie aus. Du bekommst Privilegien, ob auf festen, wo du die Brandaufsicht machst und vom Veranstalter bestens versorgt wirst, bis zu Einblicken und Führungen durch Firmen und Betriebe, in denen nicht jeder ein Einblick bekommt. Du lernst unfassbar viele Menschen kennen und wirst schnell merken, dass eine Hand die andere wäscht. In einem guten Team und viel Zeit wird es schon fast zu einer Art Familie und auch die Gespräche gehen nie aus, da alle für das selbe da sind.

Negatives: du wirst auf Situation und Szenarien treffen, die ein normaler Mensch so nicht erleben wird. Du bist oft ein Teil in Momenten von Menschen, die gerade vielleicht ihren schlimmsten Moment ihres Lebens durch machen und damit musst du ebenfalls zurecht kommen. Du wirst aber nicht nur Dinge sehen, die dich vielleicht etwas beschäftigen werden, du wirst auch unfassbar viel Zeit vor allem Anfangs investieren müssen. Angefangen mit dem Grundlehrgang, Leistungsabzeichen, bis zum allgemeinen Dienst, der zb. der Wartung und Pflege der Ausrüstung dient. Viel Zeit muss man auch freiwillig investieren um die Kollegen kennenzulernen. Es kann auch mal schnell passieren, dass ein Einsatz mehrere Stunden geht und ziemlich anstrengend werden kann.

Im Großen und Ganzen kommt es natürlich auch auf die Größe der Stadt/Gemeinde und dem Einsatzgebiet an und der Größe der Wehr, wie viel und was man alles erlebt. Allgemein kann ich von mir persönlich nur sagen: Es gibt mal Tiefschläge, wo man alles hinschmeißen will oder sich auch mal über die Blödheit der Menschen aufregt und dennoch, ist es einfach toll und wenn es einem Spaß macht, dann ist es eine Sache, die ich immer wieder machen würde.

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In meiner Wehr (BW) ist es so geregelt, dass der Führerschein selber auf eigene Kosten gemacht wird. Manche Fahrschulen bieten aber auch eine Vergünstigung an, wenn der Führerschein zum zwecke der Feuerwehr dienen soll. Um dann am ende tatsächlich Fahrer zu werden in der Feuerwehr, so muss man eine Lehrgang absolvieren. Einen Maschinisten Lehrgang, den die Gemeinde/ Dorf/ Stadt komplett Zahlt mit gegebenenfalls Arbeitsstunden. Am ende lohnt es sich dann, da man ziemlich viel von der Gemeinde bezahlt bekommt.

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Im Großen und Ganzen gibt es sowas tatsächlich. Die Wehren posten dazu manchmal etwas auf Sozial Media Plattformen, allerdings nicht mit Details. Das liegt am Datenschutzgesetz, dass man keine genaueren Details veröffentlichen darf zu allen einzelnen Einsätzen. Wenn es dich aber sehr interessiert und es jetzt zb. ein kleinerer Einsatz ist in deinem Ort wo eher nichts gepostet wird, kannst du einfach mal in die Feuerwehr kommen und dort nachfragen. Meistens erzählen dir die Kollegen dort gerne was über so Einsätze oder auch über die Fahrzeuge.

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Hey,

Es kommt immer darauf an in welchem Bundesland zu lebst bzw. du in Amt bist.

Im Landesgesetz allgemein so zitiere ich von IHK " Die Landesgesetze sehen meist vor, dass Feuerwehrleute sowohl für Ausbildungsveranstaltungen als auch für die Einsätze bezahlt freigestellt werden müssen. Die Arbeitgeber können sich auf Antrag die Kosten von der öffentlichen Hand nach Maßgabe diverser Landesgesetze erstatten lassen".

Sollte dies dem Arbeitsgeber nicht genügen, gibt es Paragraphe für jedes Bundesland, die fest verordnen wie du und dein Arbeitsgeber handeln muss.

Baden-Württemberg: § 15Freistellung, Entgeltfortzahlung (FWG)

Bayern: Art. 9

Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden (BayFwG)

Berlin: § 1 Freistellung von Ehrenamtlichen Engagierten

Brandenburg:  § 9 Abs. 2 des BSchG

Bremen: § 52 BremHilfeG – Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall

Hamburg: Hierzu ist eine Ganze Satzung. Link: https://www.hamburg.de/contentblob/12690550/1d718dcf42e0cbc1c71cd6afc6ed9900/data/hamburgisches-fischerei-und-angelgesetz.pdf

Hessen: § 11 HBKG

Mecklenburg-Vorpommern: § 11 Absicherung der ehrenamtlich TätigenNiedersachen: § 12 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (3)1 NBrandSchGNRW: § 20 BHKG – Dienstpflichten, Freistellung (2)

Rheinland-Pfalz: § 13 Abs. 2 Satz 2 LBKG

Saarland: § 25 SBKG Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)

Sachsen: § 61 Absatz 3 SächsBRKG

Sachen- Anhalt: § 9 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (4)

Schleswig- Holstein: § 30 BrSchG

Thüringen: § 13 ThürBKG. Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -)

Hier kannst du nun nach deinem Bundesland schauen und Nachlesen.

LG :)

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