Freiheitsstrafe oder Geldstrafe trotz Bewährung?

13 Antworten

Wenn er wirklich zwei Jahre beanstandungsfrei (was sein Bewährungshelfer sicher lich bezeugen kann) hinter sich hat, wird man ihm den Weg nicht verbauen, da die Tat vor der war für die er die Bewährung bekommen hat. Allerdings dürfte es kaum mit einer Geldstrafe allein getan sein. Eine erneute Bewährungsstrafe ist durchaus möglich.

Wenn er keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommt, wird er nicht sofort verhaftet. Über den Bewährungswiderruf entscheidet ein anderes Gericht (die Strafvollstreckungskammer). Es ist unwahrscheinlich das sofort ein Sicherungshaftbefehl von dort erlassen wird. Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung sieht das schon anders aus, der Staatsanwalt kann da schon recht flott sein.

Er hat mal Besuch von einer guten Freundin bekommen und aus irgendeinen Grund hat er die Wohnungstür abgeschlossen und sie für 1 Nacht da gelassen. 

Ohne diesen Grund und Zusammenhsng zu kennen wird niemand die Frage beantworten können.

Laut ihm hat er sie weder angefasst sonst noch irgendwas.

Dann würde die Anklage auch Vergewaltigung lauten.

Wie die Strafe ausfällt , kann dir hier keiner sagen. Kommt auf den Richter an. Da sind bis zu 5 Jahre drin.

Das da ist schon keine Kleinigkeit mehr, ich würde mal davon ausgehen, wenn er verurteilt wird ist die Bewährung vermutlich pfutsch ... mit Glück kommt er damit durch das es vor der Bewährung geschah, aber und hier kommt der Punkt ein Richter wird sich reiflich überlegen, ob er überhaupt Bewährung bekommen hätte, wenn das damals schon bekannt gewesen wäre. Ich würde mal sagen seine Chancen, liegen bei 75% für Knast.

Schau mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html

Wir können nicht hellsehen und wir können den Fall nicht beurteilen. Das kann nur der Richter. Er trifft seine Entscheidung nach der Rechts-, Akten- und Beweislage und der mündlichen Verhandlung. Wichtig ist, was die Zeugin aussagt. Was dein Freund sagt, kann gelogen sein. Niemand weiß es. Bei den vielen Vorstrafen kann man nicht beurteilen, ob der Richter deinen Freund oder die Zeugin für glaubwürdiger hält.

Du solltest weniger Mitleid mit deinem Freund, sondern mehr mit seinen Opfern haben. Hast du darüber schon mal nachgedacht? Wenn dein Freund DICH für eine Nacht eingesperrt hätte, würdest du sicherlich kein Mitleid mit ihm haben!