Freier Postversand?

3 Antworten

Welche Strafe ist zu erwarten, ...

Folgende:

"Für eine Sendung mit einer bewusst ungültigen, gefälschten oder manipulierten Frankierung (z. B. Briefmarke, INTERNETMARKE) oder dafür, dass der:die Absender:in nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Entgelt ein erhöhtes Einziehungsentgelt (pauschalierter Schadenersatz) erhoben. Erhöhtes Einziehungsentgelt (pauschalierter Schadenersatz + 50,00 €"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrungen

Geht an den Absender (in deinem Fall an den Empfänger) und der muss die Portokosten dann beim Postboten bezahlen plus das Strafporto, oder es wird zur Postfiliale gebracht wo es bezahlt werden muss.

Zahlt man nicht, wird es nicht ausgehändigt und darf vernichtet werden.

Der Empfänger müsste dann das Porto bezahlen, der Absender nicht.

L.g. Jan

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