Freibetrag Hartz IV im Krankengeld?
Hallo 😊, vielleicht kennt sich jemand aus... Die Tante einer Freundin ist berufstätig, momentan aber im Krankengeld.Die Frage ist: wenn man im Krankengeldbezug ist, hat man bei Hartz 4 dann auch einen Freibetrag wie bei dem Gehalt oder ist Krankengeld komplett anzurechnen?
Danke im vorraus 😊
6 Antworten
https://www.hartzbote.de/freibetraege-beim-krankengeldbezug-4754
Krankengeld stellt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit dar. Deshalb sind bei der Anrechnung als Einkommen hiervon keine Freibeträge nach §§ 11 Abs. 2 Satz 2, 30 SGB II abzusetzen.
https://www.hartzbote.de/freibetraege-beim-krankengeldbezug-4754
Krankengeld stellt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit dar. Deshalb sind bei der Anrechnung als Einkommen hiervon keine Freibeträge nach §§ 11 Abs. 2 Satz 2, 30 SGB II abzusetzen.
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und kein Erwerbseinkommen, deshalb steht ihr darauf auch keine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.
Dabei handelt es sich dann um sogenanntes sonstiges Einkommen, darauf kann sie dann ohne weiteres Einkommen in der Regel nur 30 € Versicherungspauschale geltend machen und wenn sie für ein KFZ - auch noch Haftpflicht zahlen muss, dann könnte auch dies abgesetzt werden.
Krankengeld wird komplett angerechnet
Nein, zumindest die 30 € Versicherungspauschale auf sonstiges Einkommen kann abgesetzt werden.
Bei ALG II bekommt man kein Krankengeld, sondern den Regelsatz weiter.
Ansonsten gilt der Freibetrag nur für Lohneinnahmen.
Das sie berufstätig ist hast du wohl übersehen ?