Frau ohne Aufenthalt heiraten?

3 Antworten

Man benötigt einen legalen Aufenthalt, d.h. innerhalb des 3-monatigen Touristenvisums wäre dies möglich, allerdings sind bei einer Heirat mit Personen aus Drittstaaten, wie soll es anders sein, bürokratische Hürden zu meistern.

Einige Dokumente, die hier benötigt werden, gehören im Ausland z.T. nicht zum Standard und dann man man das genehmigen lassen.

Beispiel: Brasilien stellt keine Ehefähigkeitsbescheinigung aus, dann muss man beantragen, dass es auch ohne geht und anhand von Zeugen beweisen, dass man nicht verheiratet ist.

Eine weitere Hürde, die ggf. viel zeit in Anspruch nimmt, ist die Übersetzung der Geburtsurkunde. Die darf nicht älter als (ich glaube) 3 Monate sein und muss von einem offiziellen Übersetzer angefertigt werden.

Dann müssen die Behörden auch noch mitspielen und das alles innerhalb dieser Frist bearbeiten, genehmigen, usw.

Mann könnte doch die Frau in dem 3. Land heiraten und dann mit ihr zurückkommen. Wird zwar auch schwierig, den Aufenthaltsstatus für die Frau zu bekommen, aber wenn es keine Scheinehe ist, kann es klappen.

Vermutlich wird das sehr schwierig. Zunächst verlangen n.m.K. Standesämter die Existenz einer legalen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Und daran hapert es wohl.