Fragen zur KG (kommanditgesellschaft)?

3 Antworten

Zu den Fragen

- Eine KG ist eine sogenannte quasijuristische Person d. h. sie kann unter ihrer Firma klagen und verklagt werden.

- Eine KG braucht mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten, die Anzahl ist nach oben aber grundsätzlich unbegrenzt, wird aber bei einer zu hohen Anzahl schwieriger zu managen, denn alle Gesellschafter sind zum Handelsregister angemeldet werden (unter Umständen vertreten durch Treuhandkommanditisten)

- Die Rechte und Pflichten der Komplementäre und Kommanditisten sind im HGB und im Gesellschaftsvertrag geregelt, ob darunter Gründer sind oder nicht, ist egal

- Als Personengesellschaft unterliegt die KG weniger Offenlegungspflichten, sofern unter den Komplementären natürliche Personen sind, da die Kommanditisten weniger Rechte als Vollhafter haben, sind diese als geldgebende Gesellschafter besser Kommanditist als Gesellschafter einer OHG.

- Zum Kapital einer KG gehören mögliche, aber nicht zwingende Einlagen der Vollhafter sowie das im Handelsregister eingetragene zwingend einzuzahlende Kommanditkapital der Kommanditisten. Diese können dann auch beschließen, aus dem Jahresergebnis eine Gewinnrücklage zu dotieren. Variable Gesellschafterkonten der Komplementäre sind Eigenkapital, die der Kommanditisten Fremdkapital.

patron1998 
Fragesteller
 16.07.2017, 19:56

wie kann ich das verstehen, dass es kein mindestkapital gibt aber dafür ein "zwingend einzuzahlendes Kommanditkapital"?

Woran wird das kommanditkapital festgemacht oder berechnet

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Sachse69  16.07.2017, 20:09
@patron1998

Es ist zwingend ein Kommanditkapital einzuzahlen, diese hat aber keine Mindestgröße zu haben, daher ist jeder Betrag möglich. Da Kommanditisten aber nur mit ihrer Einlage, die Komplementäre aber mit ihrem gesamten Vermögen haften, wird das Kommanditkapital oftmals nach wirtschaftlichen Belangen festgesetzt. Möglich ist aber auch, dass Kommanditisten nur eine symbolische Einlage von 100 Euro leisten, da diese z. B. aus Reputationsgründen oder zur Einbindung von Geschäftspartnern aufgenommen werden.

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Hallo.

KG. 1 Vollhafter (Komplimentär) die anderen mind. 1 dazu ist Komanditist Teilhafter  können mehr sein. 
KG Gewinnverteilung 4 % vom Kapital Rest nach Köpfen.

Das der Komplimentär die Vollhaftung (auch mit Privatvermögen)

Die Steuern des Betriebes werden nach den Anteilen verbucht .

Jeder  muss für seine Privatentnahmen bzw. auch Gewinn Steuern bezahlen.
Die Rechte und Pflichten sollten in einem, Vertrag notariell gemacht werden.
Die Gründungkosten werden wohl über 500€ liegen, je nach Höhe des Kapitals, und der Ausarbeitung. Das kann im Vertrag aber ganz anders geregelt sein. Der Vorteil der Vollhafter haftet mit seinem Kragenknopf.

Wenn ich die Gefahr aus dem Wege gehen will mit meinem Hab und Gut zu haften geht das wie folgt.

Es wird eine GMBH. 25.000€ Einlage gemacht als Komplimentär (Vollhafter).

Dann das Konstruckt GMBH & Co KG. Die Haftung hört bei 25.000,--€ auf.
Aber die GMBH kostest auch Geld/Steuern deshalb im Vertrag die GMBH nicht "verhungern" lassen.

Dies ist einige Jahre alte Rechte. Ob die so noch gelten ?.

Natürlich kann eine KG z.B. wegen Umweltverschmutzung  auf Schadensersatz verklagt werden.

Nur ein Strafverfahren geht gegen eine juristische Person ins Leere. Das kann nur gegen den Kommanditisten geführt werden, wenn ihm eine persönliche Schuld angelastet werden kann.

Sachse69  16.07.2017, 20:12

Auch die Komplementäre, die die Geschäftsführung der KG innehaben, können für strafrechtliches Verhalten in der Geschäftsführung belangt werden.

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