Fragen zur Bücherverbrennung?
Heute vor 90 Jahren loderten die Scheiterhaufen in 90 Städten und die Nazis liesen Bücher unliebsamer Autoren verbrennen. Dazu habe ich ein paar Fragen, die man im Netz nicht so einfach beantwortet bekommt. Vielleicht gibt es den einen oder anderen Nutzer, der das ggf. weiß oder Experte ist:
a). Hat man nur jüdische und politisch verfremdete Autoren ins Feuer geworfen, oder auch Autoren sämtlicher verfolgter Minderheiten, sofern es Werke von ihnen gab (Sindhi und Romas, Werke kranker und behinderter Autoren, homosexuelle Autoren) aber auch Werke von Suffragetten und ausländischer Autoren, sofern sie nicht aus verbündeten faschistischen Bruderstaaten stammten?
b) Wurden die Bücher schon vor dem Wurf ins Feuer beschädigt oder wurden die als komplette Exemplare reingeworfen?
c) Gab es auch Protest dagegen, sei es aus der Bevölkerung, dem Ausland, der Studentenschaft selbst oder durch Autoren?
D) Gibt es Überlieferungen, wie damals lebende Autoren mit der Verbrennung umgingen? Gab es deshalb Suizide?
F) Wie war das, wenn Privatpersonen solche Bücher noch hatten und dies raus kam, z.B. weil Bedienstete das petzten oder auf einer Party sich jemand den Bücherschrank genauer ansah, gab es da Leute, die dafür ins KZ kamen?
Sorry für die Fragen, habe aber keine adäquaten Antworten gefunden. Vielleicht kennt jemand auch gute Bücher, Dokus und Spielfilme, die sich mit dem Thema beschäftigen?
2 Antworten
a) Sinti und Roma als Autoren gab es wohl nicht. Homosexualität spielte keine Rolle.
d) Die meisten verfemten Dichter hatten Deutschland schon verlassen. Erich Kästner kam zufällig in Berlin vorbei und erlebte mit, wie auch seine Bücher ins Feuer geworfen wurden. Er berichtet, dass er erkannt worden sei, eine Frau habe gerufen: "Da steht der Kästner!" Es erfolgte aber kein Angriff auf ihn und er entfernte sich.
Es gab Suizide unter deutschen Autoren, aber nicht direkt nach dem 10. Mai 1933, sondern als klar wurde, dass das NS-Regime länger dauern würde bzw. möglicherweise den Krieg gewinnen würde: Kurt Tucholsky 1935, Ernst Toller 1939, Walter Hasenclever 1940, Walter Benjamin 1940, Stefan Zweig 1942.
e) Privater Besitz der Bücher war nicht verboten.
a) mißliebige Werke aller Art
b) komplette Bücher
c) siwehe hier: https://www.dw.com/de/gedanken-ins-feuer-zum-75-jahrestag-der-b%C3%BCcherverbrennung/a-3320492
d) weiß ich nicht
e) die öffentlichen Verbrennungen hatten symbolischen Charakter. Private Bücherschränke waren nicht betroffen.