Frage zur kfz Entschädigung bei verkehrsunfall?
Folgende 2 Szenarien:
1:
auto durch fremden im unfall zerstört, darf ich auf gleichwertigen ersatz bestehen? Also ein Auto gleicher Marke und Modell mit mindestens den gleichen Ausstattungsmerkmalen, km Stand und alter, welches eventuell teurer als die entschädigung durch den Totalschaden wäre?
2:
Mein Auto wird sehr stark beschädigt kann aber repariert werden. Nun sinkt aber der tatsächliche Wert des Autos. Muss der Unfallverursacher für den Wertverlust aufkommen?
Viele Grüße
3 Antworten
- Nein. Die (gegnerische) Versicherung betreibt finanziellen Schadensersatz - sie stellt Dir kein Fahrzeug. Ggf. hast Du aber während der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen.
- ja.
Der Wertverlust ist die Differenz zwischen dem Marktwert des unbeschädigten Autos vor dem Unfall und Marktwert nach der Reparatur.
Aber:
Bei einem Fahrzeug, das älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat, gibt es keinen Minderwert, da Reparaturarbeiten wie Lackierungen und Montagen neuer Ersatzteile den Wertverlust ausgleichen.
Zu 1, eine Versicherung stellt keinen Ersatzwagen auf den Hof.
Zu 2, ja, wenn er keine Versicherung hat die übernimmt, Wertverbesserungen darf er aber gegenrechnen.
Viel Glück.
Was heißt darauf bestehen?! Du wirst es dir selbst suchen müssen.
Die Versicherung bezahlt nur wenige Tage einen Ersatzwagen.
Meist fährt man mit der Nutzungsausfallentschädigung" viel besser. Der "Leihwagen" steht dann den ganzen Tag auf einem Firmenparkplatz. Da wäre ein Taxi billiger.
2. Dann muss ich bei einem 10 Jahre alten Auto also auch keinen Unfall beim Verkauf angeben?
1 ich sage in dem Fall der Versicherung was ein gleichwertiger Ersatz kostet, oder ich verklagen den fahrer privat