Frage wegen Blitzableiter.

8 Antworten

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Nein, Blitzableiter sind nur auf öffentlichen Gebäuden (Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern etc.) Pflicht. Zumindest in Deutschland ist das so. Privathäuser brauchen per Gesetz keine Blitzschutzanlage. Wenn man sich aber die Presse aktuell ansieht, dann sollte man sich schon fragen, ob vor allem auf höher gelegenen oder allein stehenden privaten Gebäuden nicht sogar ein Blitzableiter sinnvoll ist. Auch wenn einige Menschen meinen, das hilft sowieso nichts: Quatsch, man merkt halt nur nicht sofort, wenn der Blitz in den Ableiter einschlägt. Hätte ich privat ein Haus, hätte es einen Blitzableiter! Und du erkennst das, wenn entweder oben auf dem First eine Leitung von einem Dachende zum anderen verläuft, oder wenn entlang der Regenrinnen eine Metallleitung an der Wand bis in den Boden verläuft.

Welche Häuser sind denn nicht Privat?

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@compu60

Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Behörden, Altenheime....

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Auf Wohngebäuden sind Blitzableiter nicht Pflicht. Blitzableiter kann man auf dem Dach sehen genau so wie die Leitungen die zum Boden führen.

Nein. Blitzableiter sind nur für "Sonderbauten mit erhöhtem Gefärdungspotential" wie Hochhäuser, Krankehäuser, KIndergärten etc, vorgerschrieben, nicht aber für Einfamilienhäuser und Mietwohnhäuser.

Natürlich ist es ängstlichen Hauseigentümern freigestellt, zur Freude der NBrandschutzindustrie auch diese Häuser mit Blitzschutz zu versehen; ein Zwang aus Landesbauordnung und Versicherungen besteht dazu jedoch nicht. rn

Ein Blitzableiter ist ein hässliches Metallteil auf dem Dach. Es ist (in Berlin) keine Pflicht einen zu haben, ABER durchaus sinnvoll und auch äußerst praktisch im Fall des Falls.

Blitzableiter sind leider keine Pflicht.

Ob ein Haus Blitzableiter hat kann man einfach sehen. Das sind dicke Metalldrähte, mit einer Spitze am höchsten Punkt des Hauses, welche meist über die Hauswand oder Ecken in die Erde führen.