Frage Arbeitsvertrag?
Guten Tag. Ich habe heute einen Arbeitsvertrag per Post von einer Firma erhalten, bei der ich interessiert war zu arbeiten. Leider habe ich mich entschieden, dort nicht zu arbeiten, weil ich ein besseres Angebot von einer anderen Firma erhalten habe. Im Vertrag gibt es eine Klausel, die besagt, dass ich eine Strafe in Höhe eines Bruttogehalts zahlen muss, wenn ich die Arbeit nicht antrete. Wird dies nur berücksichtigt, wenn ich den Vertrag unterschreibe? Danke
3 Antworten
Du musst selbstverständlich keine Vertragsstrafe zahlen, wenn du dem Vertrag, der diese Vertragsstrafenregelung enthält, nie zugestimmt hast. Die Vertragsstrafe würde fällig werden, wenn du den Arbeitsvertrag unterschreibst und dann deine Stelle nicht antrittst, nicht aber, weil du dich dazu entschieden hast, diesen nicht anzunehmen.
LG
das würde dann gelten wenn du den Vertrag unterschrieben hast- wenn du den so bekommst zurücksendest glaube ich nicht das du da was zahlen musst- sag doch einfach ab
Wie willst Du einen Vertrag brechen, den Du noch nicht unterschrieben hast?