Frage Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Du musst selbstverständlich keine Vertragsstrafe zahlen, wenn du dem Vertrag, der diese Vertragsstrafenregelung enthält, nie zugestimmt hast. Die Vertragsstrafe würde fällig werden, wenn du den Arbeitsvertrag unterschreibst und dann deine Stelle nicht antrittst, nicht aber, weil du dich dazu entschieden hast, diesen nicht anzunehmen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

das würde dann gelten wenn du den Vertrag unterschrieben hast- wenn du den so bekommst zurücksendest glaube ich nicht das du da was zahlen musst- sag doch einfach ab

Wie willst Du einen Vertrag brechen, den Du noch nicht unterschrieben hast?