FOS Bayern - Fehltage im Praktikum nacharbeiten?

1 Antwort

Davon, dass die Krankheitstage ausreichend entschuldigt sind, wird ausgegangen.

Die von dir genannte Grenze von 15 Tagen gilt - wenn überhaupt - erstens für das gesamte Schuljahr, zweitens steht sie überhaupt nicht in der Schulordnung. In § 13 (3) FOBOSO heißt es vielmehr

Bei einer Häufung von versäumten Praktikumstagen sollen diese nachgeholt werden; dafür stehen auch die Ferien einschließlich der Sommerferien im Anschluss an die Jahrgangsstufe 11 zur Verfügung.

Wie die genau Regelung an deiner Schule ist weiß ich natürlich nicht. Der Schulleiter erläutert dir das aber auf Nachfrage sicher gerne.

Das beschriebene Vorgehen deiner Schule scheint mir nicht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung zu stehen.