FOS Bayern - Fehltage im Praktikum nacharbeiten?
Sehr geehrte Community,
ich besuche die FOS-BOS in Bayern - Fachrichtung Internationale Wirtschaft. Zu Beginn meines Praktikums erkrankte ich am ersten Tag leider an Fieber (Corona-Verdacht, auch wenn die Tests negativ waren), zog ihn aber schmerzlich durch und fiel folgerichtig die restlichen vier Tage der Woche aus (mit ärztlichem Attest).
Nun informierte mich mein Fachbetreuer mittels E-Mail, dass er doch möchte, dass ich beispielsweise morgen, am Buß- und Bettag (Feiertag für Schüler in Bayern) in meinen Betrieb gehen und einen Tag nacharbeiten solle. Jedoch habe ich diesbezüglich zwei Arzttermine und antwortete ihm, dass es nicht ginge. Daraufhin meinte er, müsse ich in den Weihnachtsferien mindestens zwei Tage nacharbeiten.
Er meinte, es bestünde eine Pflichtanzahl an Tagen, die man im Praktikum ableisten müsse (laut meiner Recherche sind aber 15 entschuldigte Fehltage ohne Weiteres erlaubt) und im Falle von weiteren Krankheitstagen möchte er prophylaktisch damit diesen vorbeugen.
Nun ärgere ich mich insbesondere deswegen, weil man für eine Krankheit, für die man keine Mitschuld trägt, in gewisser Art und Weise bestraft wird. Entsprechend überlege ich ernsthaft, Beschwerde beim Direktor einzureichen.
Ist dies aber überhaupt rechtens? Ich war vom Arzt krankgeschrieben und faktisch wirklich krank. Gerade auch in Corona-Zeiten sollte man besonders bedacht mit grippalen Effekten umgehen (zumal es ja nur vier Tage waren).
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ferbie333
1 Antwort
Davon, dass die Krankheitstage ausreichend entschuldigt sind, wird ausgegangen.
Die von dir genannte Grenze von 15 Tagen gilt - wenn überhaupt - erstens für das gesamte Schuljahr, zweitens steht sie überhaupt nicht in der Schulordnung. In § 13 (3) FOBOSO heißt es vielmehr
Bei einer Häufung von versäumten Praktikumstagen sollen diese nachgeholt werden; dafür stehen auch die Ferien einschließlich der Sommerferien im Anschluss an die Jahrgangsstufe 11 zur Verfügung.
Wie die genau Regelung an deiner Schule ist weiß ich natürlich nicht. Der Schulleiter erläutert dir das aber auf Nachfrage sicher gerne.
Das beschriebene Vorgehen deiner Schule scheint mir nicht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung zu stehen.