Folgen vom alleine Fahren mit BF17 wenn ich erwischt werde?
4 Antworten
Immer diese falschen Antworten... Hier die Richtige: Solltest du erwischt werden, erwartet dich folgendes: TBNr. 248612 (BKat) Tatvorwurf: "Sie führten Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person." Bußgeld: 70€, Punkte: 1, Probezeit: A-Verstoß, Probezeit Maßnahmen: Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre, Anordnung eines Aufbauseminars mit Fahrprobe (Kosten hierfür ca. 250€). "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist nicht anwendbar, da du ja eine gültige Fahrerlaubnis bzw. BF17 Prüfbescheinigung hast - und "nur" gegen deren Auflagen verstößt. Viele Grüße Alex.
Das ist der Polizeiliche Teil, Das Straßenverkehrsamt ist Nr.2 und die entziehen die Lizenz.
DH, das ist exakt die richtige Antwort. Genau dies ist die Folge und nichts anderes - und auch nichts weiteres darüber hinaus.
Hallo
Hier greift TBNR 248612
Sie führten ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person.
Ist ein A-Verstoß, gibt einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 70€.
außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen die du erst wieder bekommst wenn du ein Aufbauseminar gemacht hast.
die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre
Mit einfachen Worten: Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und erst nach einem Aufbauseminar Wieder erteilt. Fahrerlaubnisse, die Du schon vor der Klasse B hättest, kannst Du behalten, z. b. AM. zusätzlich Geldbusse und ein Punkt.
Das wurde Dir mit Sicherheit in der Fahrschule gesagt, daß Du nur in Begleitung fahren darfst. Also, was soll die Frage?
Kannst du gerne im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachlesen. TBNr. 248612.