Also vorab: Du musst zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen - nur zu einer gerichtlichen. Damit die Beamten aber Ihne Termine anders planen können, wäre es nett, wenn du Bescheid gibst, dass du nicht kommen wirst.
Eins ist unstimmig in deiner Aussage: Wenn du (zum Tatzeitpunkt) minderjährig bist, ist die Polizei verpflichtet, die Erziehungsberechtigten zu informieren. Somit wird die Vorladung auch "An die Erziehungsberechtigten von Max Mustermann" zugestellt.
Um weiteren Ärger mit deinen Eltern zu vermeiden, die das früher oder später sowieso herausfinden werden, wäre es bestimmt von Vorteil, ehrlich zu ihren zu sein und deine Tat zu beichten.
Zur Info: Du hast das Recht bei einer Gerichtsverhandlung oder einer polizeilichen Vorladung einen Rechtsbeistand (sowie deine Erziehungsberechtigten) mitzubringen. Allerdings kommt es vor Gericht - besonders bei Minderjährigen nicht gut, dies zu tun. Nach dem Motto "Ich bereue nichts - mein Anwalt wird mich schon raus boxen."
Viele Grüße
Alex