Also vorab: Du musst zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen - nur zu einer gerichtlichen. Damit die Beamten aber Ihne Termine anders planen können, wäre es nett, wenn du Bescheid gibst, dass du nicht kommen wirst.

Eins ist unstimmig in deiner Aussage: Wenn du (zum Tatzeitpunkt) minderjährig bist, ist die Polizei verpflichtet, die Erziehungsberechtigten zu informieren. Somit wird die Vorladung auch "An die Erziehungsberechtigten von Max Mustermann" zugestellt.

Um weiteren Ärger mit deinen Eltern zu vermeiden, die das früher oder später sowieso herausfinden werden, wäre es bestimmt von Vorteil, ehrlich zu ihren zu sein und deine Tat zu beichten.

Zur Info: Du hast das Recht bei einer Gerichtsverhandlung oder einer polizeilichen Vorladung einen Rechtsbeistand (sowie deine Erziehungsberechtigten) mitzubringen. Allerdings kommt es vor Gericht - besonders bei Minderjährigen nicht gut, dies zu tun. Nach dem Motto "Ich bereue nichts - mein Anwalt wird mich schon raus boxen."

Viele Grüße
Alex

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Hallo,

es gibt frei verkäuflich Koffein Tabletten in der Apotheke.

Die Nebenwirkungen sind die gleichen wie bei Kaffee  in Abhängigkeit von der konsumierten Menge... Du solltest in jedem Fall nicht übertreiben.

Folgen / Symptome von Überdosen findest du im Internet.

Viele Grüße
Alex

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1) Die Platte im Geräte Manager entfernen, dann erneut versuchen zu verbinden. Wenn das nicht klappt einen "Kreuztest" nach gleichem Schema auf einen anderen PC durchführen.

2) Hilft auch das nicht, starte die CMD und gib folgenden Befehl ein: "chkdsk Laufwerksbuchstabe: /f /r". Klappt es nun?

3) Neuer Versuch: Der Platte einen anderen Laufwerksbuchstaben zuweisen. (Computerverwaltung > Datenträgerverwaltung > Deine Platte auswählen > rechtsklick > "Laufwerksbuchstaben & Pfade äändern " wählen.

Viele Grüße
Alex

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Das hört sich nach sog. Vogelschreck- bzw. Pyromunition an. Diese kannst du mit einem Becheraufsatz an der Mündung der SSW "abfeuern". Ausgelöst wird das ganze von der regulären Platzpatrone.

Diese Pyromunition kannst du in diversen Onlineshops kaufen. Wichtig ist hierbei, dass du einen passenden Becheraufsatz für deine SSW hast sowie die Munition auch für dieses "Kaliber" geeignet ist.

P.S. Du solltest dich vor dem Gebrauch an Silvester über die rechtlichen Bestimmungen informieren. Der Abschuss von Vogelschreckmunition kann - von der Gesetzeslage her - auch auf Privatgelände schnell "nach hinten losgehen".

Viele Grüße

Alex

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Der sogenannte "Stalking Paragraph" (§ 238 Nachstellung) wäre hier anzuwenden. Den Strafantrag hätte sie, sofern sie die Person nicht kennt, gegen Unbekannt richten müssen.

Viele Grüße
Alex

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Muss ich mit einer echten Strafe rechnen?

Hi Leute, ich bin m16 und habe ein kleines Problem. Ich habe vor etwas längere Zeit eine Erotikanzeige veröffentlicht weil ich gerne mal Bi Erfahrung haben wollte. In dieser Anzeige habe ich halt geschrieben das ich es gerne mal ausprobieren möchte und das ich 18 bin (ich weiß, sehr dumm) Es haben sich dann halt mehrere Personen gemeldet, aber es ist nie zu einem Treffen gekommen, weil ich zu große Angst hatte. Danach habe ich in den kommenden Monaten immer wieder Anzeigen veröffentlicht wo ich das selbe beschreiben habe (auch nie zu treffen gekommen) Um es kurz zu machen, ich habe mit jemanden geschrieben, der sich auch mit treffen wollte, wir haben halt geschrieben bis ich irgendwann wieder zu große Angst hatte und ihm geschrieben habe, das ich das ganze jetzt doch nicht machen will und das meine (echte Adresse) nicht meine Adresse ist. Dann habe ich wieder eine Anzeige veröffentlicht und er hat es halt mitbekommen. Deswegen hat er mich angeschrieben das er zur Polizei gehen will und mich anzeigen will. Ich habe versucht ihn da raus zu reden und es hat geklappt. Also habe ich ihm die Wahrheit erzählt (außer das ich 16 bin). Jetzt schreiben wir seid zwei Wochen und er will sich mit mir treffen, also schreibe ich ihm das ich das nicht will. Und um es kurz zu machen, er will jetzt doch zur Polizei und mich Anzeigen, weil er der Meinung ist das ich Leute nur verarschen will. Ich hab ihm erzählt das es die Wahrheit ist und ich mich einfach nicht mit ihm treffen will. Jetzt hat er mich blockiert und hat halt nochmal beschreiben das er zur Polizei gehen will, weil ich die ganze Zeit Leute verarsche.. Was soll ich jetzt machen? Ich weiß das es 100℅ meine Schuld ist und das ich niemals diese Anzeigen veröffentlichen hätte sollen. Bitte keine Antworten wie :,,selber Schuld!" ,,hast du verdient" oder ,,tja, du bist am Arsch" das hilft mir jetzt auch nicht weiter Danke fürs lesen, verzweifelte grüße, Jan

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Hallo,

die Wahrscheinlichkeit, dass du eine Anzeige erhältst, ist gleich null.

Du bist weder jemandem etwas schuldig noch bist  du einen Vertrag o.ä. eingegangen. Es gibt keinen Straftatbestand oder Paragraphen im StGB, der solch ein Verhalten bestraft.

In Deutschland hast du das Rechtsgut, über deine Sexualität frei zu bestimmen. Somit bist du in keinster Weise dem anderen ggü. verpflichtet.

Viele Grüße
Alex

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Hallo,

sofern dein Drucker eine WLAN Access Point Funktion hat, dann ja.

Die meisten Drucker Modelle benötigen jedoch einen Router mit DHCP Dienst, der ihnen eine IP Adresse im Netzwerk zuweist. Erst dann können ihn deine Geräte im Netz finden bzw. "ansprechen".

Falls du tatsächlich keinen Internet Anschluss zur Verfügung hast, kannst du dir trotzdem einen (günstigen) Router z. B. von TP-LINK (ab ca 30€) kaufen. Übrigens: der Router muss nicht mit dem Internet verbunden sein, um ein Netzwerk mit all deinen Geräten zu erzeugen.

Abhängig von deinem Drucker Modell würde mir noch Bluetooth als Übertragungsweg einfallen - sofern unterstützt.

Bei Fragen kannst du gerne unter den Post schreiben.

Viele Grüße

Alex

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Hallo,

deine Lehrerin ist dazu berechtigt, bei Fehlverhalten entsprechende Ordnungsmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt auch die vorübergehende Abnahme des Handys. Dies ist jedoch spätestens am Ende des Schultages zurück zu geben.

Die Verhältnismäßigkeit hört definitiv auf, bei einem Einzug über das gesamte Wochenende und steht in keiner Relation zu deinem "Vergehen" bzw. Verstoß gegen die Schulordnung.

Falls du bzw deine Eltern jetzt "auf die K@cke hauen" möchten, hast du die Möglichkeit, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen deine Lehrerin bei der Schulleitung einzureichen. Inwiefern dies jedoch nützlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Belasse es besser bei der Erfahrung und schalte das Handy in Zukunft auf stumm.

Viele Grüße

Alex

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Da Notwehr im beschriebenen Fall gerechtfertigt ist, ja.

Hinweis: Das Pfefferspray muss entsprechende Prüfzeichen haben.

Viele Grüße

Alex

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Hallo,

Sie müssen den Online Shop über den falsch gelieferten Artikel informieren. Sie haben ein Anrecht auf Nacherfüllung des Kaufvertrages bzw. Fernabsatzvertrages. § 439 BGB.

Kann oder möchte das Unternehmen nicht nachbessern, haben Sie die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. §§ 312c, 312g, 355, 357 BGB.

Viele Grüße

Alex

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Ich befürchte, da wirst du schlechte Karten haben. Der Anbieter könnte zwar einwilligen, muss dies aber nicht.

Als Minderjähriger bist du nur beschränkt Geschäftsfähig. §§ 106 bis 113 BGB.

Somit könntest du zwar einen Vertrag abschließen, dieser wäre aber ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigen unwirksam/schwebend  bzw. ab dem Widerruf unwirksam. §§ 107 bis 108 BGB.

Um einen solchen Vertrag abzuschließen, müssen deine Erziehungsberechtigen dem Vertrag zustimmen oder den Vertrag über sich selbst laufen lassen.

P.S. Vielleicht solltest du dir noch § 110 BGB anschauen...

Viele Grüße

Alex

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Das kommt auf die Situation an. Auch ohne Niederschrift ist ein Leihvertrag zustande gekommen.

Dieser gilt für die vereinbarte Dauer der Nutzung oder für die Dauer, in der der Entleiher sie hätte nutzen können.

Wenn keine Zeit vereinbart ist und sich auch kein bestimmter Gebrauch aus dem Zweck der Leihe ergibt, können Sie die Sache zurückfordern.

Rechtsgrundlage: § 598, 601, 602, 604, 605 BGB

Viele Grüße

Alex

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Falls du einer Straftat beschuldigt würdest, hättest du eine "Einladung" zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten.

Ob du der Täter/Beschuldigter bist solltest du wohl am besten wissen...

P.S.:
Du musst einer polizeilichen Ladung nicht Folge leisten. Ein Erscheinen ist nur bei einer gerichtlichen Ladung verpflichtend.

Viele Grüße

Alex

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Wie lange ist der Vorfall her?

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