Flugverspätung (6 Stunden), Entschädigung?
Ich hatte einen Flug von Kuala Lumpur nach Hamburg mit Turkish Airlines (TK0061). Aufgrund einer Verspätung von 1,5 Stunden habe ich meinen Anschlussflug verpasst und musste über 6 Stunden auf den nächsten Flug warten. Ursprünglich hätte ich in Billund landen sollen, aber stattdessen wurde mir ein Flug nach Hamburg angeboten. Turkish Airlines hat mir zwar 12.000 Bonusmeilen angeboten und mir eine Teilentschädigung für Verpflegung (495 TRY) zugesichert, aber keine Entschädigung für den verpassten Flug oder die Verspätung. Ich habe Anspruch auf 600 € Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004, richtig? Was kann ich tun, wenn Turkish Airlines weiterhin ablehnt, mir diese Entschädigung zu zahlen?
Info: Der Flug verspätete sich wegen internen Problemen.
Ich habe alle Belege und den Schriftverkehr, aber sie weigern sich, mir eine vollständige Erstattung zu geben.
Wo kam es genau zur Verspätung, welche Strecke war das? (Kuala Lumpur nach? Oder war Hamburg der Zwischenhalt wo der nächste Flieger gegangen wäre?)
Kuala Lumpur nach Istanbul, und dort habe ich halt den Anschluss nicht bekommen und musste weitere 6 Stunden warten. ChatGpt sagte z.B das es trotzdem gilt, aus vielen gründen...
2 Antworten
Hey Kerem,
du hast Anspruch auf 600 € Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004, weil dein Abflugort außerhalb der EU lag, aber Turkish Airlines eine EU-Fluggesellschaft ist und du dein Ziel mit über 3 Stunden Verspätung erreicht hast.
Wenn Turkish Airlines nicht zahlt, kannst du:
- Schriftlich nachdrücklich erneut fordern (Frist setzen, z.B. 14 Tage).
- Schlichtungsstelle einschalten – in Deutschland z.B. die Schlichtungsstelle Luftverkehr.
- Inkassodienst oder Anwalt einschalten, oft auf Erfolgsbasis (z.B. Flightright, EUclaim).
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir einen wunderschönen Start ins Wochenende! ✈️💎
Ciao
Richtig gelesen: Turkish Airlines hat keinen EU-Pass. Aber was du wohl übersehen hast, im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 behandelt man sie auf Flügen in die EU oder aus der EU trotzdem wie eine EU-Airline. Heißt: Keine EU-Staatsbürgerschaft, aber alle Pflichten. Manchmal muss man eben etwas tiefer googeln als bis zur ersten Wikipedia-Überschrift.
Leider kam die ursprüngliche Verspätung nur zustande auf der Teilstrecke Nicht-EU zu Nicht-EU. Auf dem EU Flug kam es ja zu keinen Verspätungen, du hattest nur den Flug verpasst.
Da Teilstrecke Nicht-EU zu Nicht-EU und keine EU Fluggesellschaft, gibts hier keinen Anspruch auf Entschädigung.
Schlau gedacht, aber die Antwort ist falsch, weil Turkish Airlines eine EU-Fluggesellschaft im Sinne der Verordnung 261/2004 ist: Türkische Airlines fallen unter die EU-Verordnung, wenn der Flug in der EU landet, auch wenn er außerhalb startet. Kannst du gerne mal googeln.
Wichtig ist nicht nur, wo die Teilverspätung war, sondern ob du dein Endziel (Billund bzw. Hamburg) mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht hast, und das war hier der Fall.
Zudem besagt der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-537/17), dass Anschlussflugprobleme auch entschädigungspflichtig sind, wenn sie durch eine Verspätung auf der ersten Strecke verursacht wurden.
Dass der verspätete Teil zwischen Nicht-EU-Staaten lag, spielt keine Rolle, solange die gesamte Buchung zusammenhing und das Ziel in der EU lag.
EU-Ziel + EU-Airline + Endverspätung über 3 Stunden = Anspruch auf 600 € Entschädigung.
Wie ist das mit einem Flug von Emirates den ich mal hatte. Bei der strecke von Dubai nach Johannesburg, kam es zu einer 90min Verspätung und ich muss in Johannesburg 10 Stunden auf den nächsten Flug warten.
Laut dem Internet ist Turkish airlines keine EU-Fluggesellschaft.