Firmen App?

3 Antworten

Die ausschließlich digitale Zurverfügungstellung ist grundsätzlich zulässig (BAG, Urteil vom 28. Januar 2025 – 9 AZR 48/24). Eine Bereitstellung ausschließlich via App halte ich hingegen für unzulässig, jedenfalls soweit der Zugang nicht über (dauerhaft zur Verfügung stehende) Firmenhandys erfolgen kann. Der Mitarbeiter muss sich m. E. nicht auf eine App verweisen lassen, die er dafür erst auf seinem privaten Smartphone installieren müsste (unberührt der Frage, ob der Mitarbeiter überhaupt ein Smartphone besitzt).

Zulässig wäre nach Maßgabe des o.g. Urteils jedenfalls eine Zurverfügungstellung über ein passwortgeschütztes, mit gängigen Browsern abrufbares Onlineportal.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Gehaltsabrechnungen in Papierform bereitzustellen. Die digitale Bereitstellung ist lt. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (aus 2025!) ausreichend.
Du bist selbst verpflichtet, die digital bereitgestellten Abrechnungen über den für dich verfügbaren Zugang abzurufen!

Allerdings muss dir der Arbeitgeber die Möglichkeit geben, die Daten im Betrieb einzusehen und auszudruchen -> sofern du keinen eigenen Internetzugang hast.


Nein. Dann zahlst Du eben drei €

Ob das rechtens ist, kann ich nicht sagen